Druckschrift 
8 (1830) O bis Q
Entstehung
Seite
174
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174 Ostteich (stüstst.)

östreich. National-Handelscompagnie. See - und Handelsschulen gibt es zu Triestund Wien. Die herrschende Religion ist die römisch - katholische. Ihre Bis-thümer sind in Deutschland und Ungarn reich dotirt, vorzüglich die Erzstistcr Gran,Kolotscha, Olmütz, Erlau:c., überhaupt 14. Zn Lemberg und Venedig ist einarmenisch-kathol. Erzbischof, in Venedig ein kathol. Patriarch. Die griech. Kirchesteht unter dem Erzbischof von Karlowitz. Die Lutheraner und Calvinistcn habenEonsistorien und Superintendenten, und in Ungarn und Siebenbürgen mildenRömisch-Katholischen fast gleiche bürgerliche Rechte. Noch gibt eS Mennoniten,Mohammedaner u. Ä. Überhaupt zahlt man 25,441,000 Katholiken, 2,900,000Griechen, 1 , 600,000 Reformicte, 1,150,000 Lutheraner, 50,000 Unitarier-c.DaS Unterrichtswesen leitet die Sludienhvfcommission. Universitäten sind zu Wien,Prag, Pesth, Lemberg, Pavia, Padua, Innsbruck, Gcatz; Lyceen zu Linz,Grätz, Brünn, Großwardein; e. Bergakademie zu Schemnitz; e. medicinisch-chirurg. Akademie zu Wien; e. Akadeniie der Maler-, Bildhauer-, Vau- undÄupferstecherkunst zu Wien. Über die dasigcn Sammlungen s. Wien. OstreichsMedicinalanstalten verdanken seit 20 I. viel dem Staats- und ConferenzratheBaron v. Stifft. Die Staatsverfassung ist monarchisch, in Ungarn undSiebenbürgen beschränkt; in den übrigen Staaten des Kaiserthums haben die-Stände (in Tirol gibt cs mit dem Bauernstände vier) das Recht, die Steuern un-ter sich zu vertheilen und Vorstellungen zu überreichen. Die Thronfolge ist nachdem Rechte der Erstgeburt erblich. Der Kaiser erlhcilt 7 Ritterorden: 1) dasgoldene Vließ, 2) das Stcrnkreuz für Damen aus sürstl. oder altadl. Geschlecht;und als Verdienstorden: 3)denmilita!r. Maria-Theresienorden, 4)dcnkönigl. un-garischen Stephansorben, als Eivilverdienstorden, 5) den östr. kaiserl. Leopolds-orden (seit 1808), 6) den Orden der eisernen Krone (erneuert 1816), 7) den Eli-sabeth - Theresienorden für Osficiere, die wenigstens Obersten sind. Auch bestehennoch in Ostreich ») der vormals reichSunmittclbare deutsche Orden, zu dessen Hoch-und Deutschmeister der Kaiser einen Erzherzog ernennt; b) der geistliche Johanni-terorden, der in Böhmen ein Großprioral har, zu welchem mehre Balleren in Nie-der- und Jnneröstreich gehören; o) der ritterliche Kreuzordcn mit dem rochen Stern.An der Spitze der Verwaltung steht, unter des Kaisers Vorsitz, der Geh.Staats - und Confcrenzrakh für die inländ. Geschäfte, dessen Sitzungen auch derKronprinz beiwohnt. Die obersten Staalsämter, die im Namen des Kaisers spre-chen, werden Hofstetten genannt; unter diesen ist die geh. Haus-, Hof-undStaatskanzlci die erste. Sie har 2 Abthcil. für die auswart. und inländ. Angele-genheiten unter einem Minister, dem Hof-und Staatskanzler. Die Rechts-pflege ist gut geordnet und mild. Das Privatrcchtsgesetzbuch vom 1. Juli 1811ist musterhaft. Die Gerichtsordnung wurde schon 1781 verbessert. Ein allgemei-ner Strafcodex trat den 1. Jan. 1804 in Wirksamkeit. Diese Gesetzbücher geltennur für die deutschen, galizische» und italien. Staaten, für Dalmarien und dieMilitairgrenze. Die Staatseinkünfte werben (mit Einschluß der außeror-denkl. Einnahmen) auf 220 Mill. Gld. Silber (nach A. 162 Mill. Gld. in Silber),und die Zinsen der Staatsschuld auf 22 Mitt. Gld. jährl. geschätzt. Die Staats-schuld soll, mit den neuen Anleihen aus 680 Mill. Gld. angswachsen sein. Dar-unter sind 62,292,513 Gld. Einlösungs - und Anticipalionsscheine nicht begriffen,die am 30. Juni 1829 noch im Umlaufe waren. Das Landheer beträgt auf demFriedensfuße 271,400 M., darunter 39,000 M. Eaval., 17,790 Arlill. Ergän-zung, Reserve und Landwehr betragen 479,000 M. Die Marine: 3 Linien-schiffe, 8 Fregatten, 1 Korvette, 8 Briggs und 4 Schoner, zusammen 31 Segel.Außer 25 Festungen gibt cs noch 59 feste Städte. S. Gencrsich'sGesch. deröstr. Monarchie" (Wien 1817, 8 Bde.); Eoxe'sGeich, des HauseS Ostreich von12181792" (a. d. Engl., 4Thle., Amsterdam 1810 sg I. B. Schels's