Wundarzncikuirst Wunder 395
stolzen Schuldnern durchwinden, und sich Demüthigungen, auch Gewaltthaten ge-fallen lassen, um sich durch Geldgewinn zu entschädigen. Daher die Verächtlich-st, welche auf dem Gewerbe der Geldwechsler (Campsoren) lag. Im Mittel-alter kam dazu, daß man wegen mißverstandener biblischer Stellen alles Zinsneh-k men für Sünde und Wucher erklärte, was die Folge hatte, daß die Gelddarleihersich durch versteckte Zinsen, Renten und Gültenkauf, Kauf von Gütern mit Vorbe-halt des Rückkaufs u. dgl. zu helfen suchten. Die Geistlichkeit, im Besitz des mei-sten baaren Geldes, ging hier mit einem guten Beispiele voran. Nach und nachwurde das Nehmen offener Zinsen wieder erlaubt, allein Reichs - und Landesge-sthe wetteiferten, theils einen gesetzlichen Zinsfuß festzuhaltcn, theils alles Nehmen, höherer Zinsen als Wucher zu bestrafen. Jenes war meistens 5 vom Hundert jähr-i lich (Rom hatte IProcent monatlich eentesimas, also ILProc. jährl.); ob deck.Zinsthalcr erlaubt sei, ist lange gestritten worden. Für kleine Darlehen auf kurzeZeit, für Wechselgeschästc und den Handel überhaupt, vorzüglich aber Sechandel^ und andre gewagte Geschäfte, läßt sich gar kein Zinsfuß fesihalten. Den Wucher- hestrafen die Reichsgesctze mit Verlust eines Viertheils des Capitals, an welchem deri Wucher getrieben worden ist: eine fthr ungleiche Bestrafungsweise, bei welcher ein! zu viel genommenerThaler in dem einen Falle mit wenigen Thalern, im andern miti 1 Mill. und noch mehr bestraft werden konnte. Diese Gesetze haben den Wucheri nicht ausrotten können, weil der Geldsuchcnde in der Noch sich doch den Klauen desi harten Wucherers prcisgibt, und umgekehrt das Nehmen eines großem Gewinnsbei unsichern Darlehen unvermeidlich ist. Der menschliche Witz ist auch sehr geschäf-: tig gewesen, für die verbotenen Zinsen Masken zu erfinden, sodafi beim EmpfangedeSDarlehns der Schuldner schweigen muß, Weiler sonst kein Geld erhält, undj beimZurückzahlen selten einen Beweis des Wuchers hat. Daher ist schon oft davon! die Rede gewesen, alle Wuchergesctze aufzuheben, was aber auch bedenklich sein! möchte. Aber die Strafen könnte man abschaffen, wenn man nur ein gewissess Zinsmaß (für das gewöhnliche Verkehr außer dem Handel) für klagbar erklarre, unddem Schuldner das Zuvielgezahlte etwa doppelt zurückzufodcrn erlaubte. Mit Bent-l ham's „Vertheidigung des Wuchers rc." (a. d. Engl, von I. A. Eberhard, Halle' 1788) vgl. man v. Sonnenfels's „Abhandl. über Wucher u. Wuchergesetze" (Wien-1789 und 1791); f auch I. C. Roth's „Abhandlung über den Wucher und diei Mittel, demselben ohne Strafgesetze Einhalt zu lhun" (Nürnberg 1793).i Wundarzncikunst, s. Chirurgie.
' Wunder sind Ereignisse, welche Denen, die sie sahen, eine solche Verwun-f derung abnöthigten, daß sie ihnen nach den bekannten Gesetzen der Natur und desgewöhnlichen Weltlaufs unerklärlich erschienen. Sie stehen daher immer in Bezie-hung auf unfern Verstand und sind für diesen unerklärbare Wirkungen, welche mitdm bisher erkannten Kräften und deren Äußerungen zu streiten scheinen. Die Er-zählung von Wundern, die sich vormals zugetragen haben sollen, wird uns daherum so dunkler bleiben, je weniger wir befriedigend auszumitteln vermögen, mit welchenAugen die unmittelbaren Zeugen und crstenErzäh ler solche Ereignisse angesehen haben.Wundergeschichten aus unserer odereiner nicht lange vergangenen Zeit lassen sich vielleichter erklären als Nachrichten dieser Art aus einer entlegenen Vorzeit; und sind dieErzähler über den Verdacht einer absichtlichen oder unabsichtlichen Täuschung erha-ben, so scheint der Glaube an ihre Wahrhaftigkeit die sicherste Auskunft. Mit denWundergeschichten in der Bibel verhält es sich so; und da die meisten derselben ganzkurz, ja alle ohne eine zur Beuctheilung hinlängliche Angabe der Nebenumständeerzählt sind, so mußten freilich die sogen, natürlichen Erklärungen Versuche bleiben,die mehr oder weniger den über sie verhängten Tadel der Willkür verdienen. AlsBeweise für die Göttlichkeit der Sache Jesu hatten seine Wunderthaten zunächstnur den Zweck, seine Zeitgenossen aufmerksam und gläubig zu machen; uns wer-