Druckschrift 
12 (1830) W bis Z
Entstehung
Seite
XIX
Einzelbild herunterladen
 

det oder in sich abgeschlossen, in den Kreis der allgemeinen Bildungein; dann entging dem Herausgeber die Bemerkung nicht, daß es wich-tige und inhaltreiche Gegenstände gebe, welche jeder Gebildete nachihrem ganzen Umfange zu betrachten wünscht; dahin gehören z. B.staatswissenschaftlich- und historisch-politische, literarische und kunsthisto-rische, naturwissenschaftliche und geographische Forschungen, deren Re-sultate das Leben der Völker unmittelbar berühren. Für diese beidenElasten von Gegenständen legte F. A. Brockhaus die Neue Folgedes Conv.-Lex. an. Da nämlich die 10 Bände des Hauptwerks nurdas Bleibende und in sich Abgeschlossene darstellcn sollten, umfas-sende Entwickelungen einzelner Zweige des Wissens aber nicht aufnch-ruen konnten, so waren die 2 Bäüde der Neuen Folge bestimmt,das Wichtigste von Dem, was entsteht und sich entwickelt, also dasBewegliche, das Veränderliche in seinen interessantesten Er-scheinungen auszustellen, dann aber auch die oben bczcichncten, all-gemein wichtigen Gegenstände umfassend vorzutragen. Noth-wendig war es, in beider Hinsicht das Fach der Biographie zuerweitern, weil im Staat und in der Kirche, in der Kunst und in derWissenschaft die Geschichte doch nur den verdienstvollen Mann voran-stcllt. Außerdem hatte der verstorbene Herausgeber, aus Achtung fürdie religiöse Überzeugung unserer nicht protestantischen Sprach - undStammgenossen,,, eine besonders paginirte Abthcilung der Neuen Folgefür die Darstellung der wichtigsten Lehren und Ansichten der ka-tholischen Kirche, von einem katholischen Gelehrten bearbeitet, be-stimmt, um dem Vorwurfe der Einseitigkeit bei einem Werke zu begeg-nen, das sich die Allgemeine Real-Encyklopädie nennt.

Die meisten Artikel dieser Neuen Folge, welche in 2 Bänden,oder 4 Abtheilungen, statt der versprochenen 140 Bogen, an 200 ent-hielt, waren Originalaufsätze, oder beruhten auf ungedruckten und authen-tischen Mittbeilungen, welche nur mit einem beträchtlichen Aufwandevon Zeit, Kosten und Mühe erlangt werden konnten. Das Publicumnahm auch die Neue Folge mit Beifall auf, indem in 3 Jahren 20,000Exemplare verkauft worden sind, und ein unbefangener Beurtheiler der-selben imHesperus", Nr. 71, 137, 130 und 140 d. I. 1823, inNr. 28k fg. d. I. 1824, und in Nr. 214 -- 220 d. 1.1825, hat derIdee dieser Fortsetzung und Erweiterung gewisser Fächer des Haupt-werks und ihrer Ausführung im Ganzen wie im Einzelnen Gerech-tigkeit widerfahren lassen.

Die Zeit selbst hat die Aufnahme der meisten darin dargestelltenGegenstände gerechtfertigt oder über das bleibende Interesse derselbenentschieden. Als daher eine siebente Auflage des Conv.-Lex. vor-bereitet werden mußte, so war die Erweiterung derselben von zehn zuzwölf Banden nicht allein zweckmäßig, sondern auch nvthwendig, wennanders das Wesentliche aus den beiden Bänden der Neuen Folge, nebstmehren andern Ergänzungen, besonders des geschichtlichen, des literari-schen, des Kunst- und des philosophischen Faches, darin Platz findensollte. Eine zweite Auflage der Neuen Folge aber zu veranstalten,hätte der Idee derselben selbst widersprochen. Darum ward die schwie-rige Aufgabe, die Art und Weise, wie beide Werke in Eins von 12Bänden umgearbcitct werden sollten, zu bestimmen, und zugleich dieRcdaction der siebenten Auflage im I. 1826 dem Professor Hasse,damals in Dresden, übertragen. Der nunmehrige Rcdacteur des ver-