XVII
Lehrerin — seit 1819, wo (und zwar in dem so aufgeregten Herbstedieses Jahres) die fünfte Auflage zuerst vollständig erschien, über Vieleseine richtigere und unbefangenere Ansicht gegeben. Es wurde daherjeder Artikel der fünften Auflage, in welchem man eine leidenschaftlicheoder einseitige Ansicht fand, völlig umgearbeitet, sodaß schon in demdritten Drucke durchaus eine ruhigere, oder eine reinhistorische Ansichtals vorherrschend wahrgenommen werden konnte. Dabei ist jedoch we-der der Charakter des Rechts und der Wahrheit aufgegeben, noch dieStimme der eignen Überzeugung unterdrückt worden.
Eine nicht geringere Sorgfalt wurde bei dem letzten Abdrucke derfünften Auflage auf alle Artikel gewandt, welche sich mit den religiösenDogmen oder den kirchengcschichtlichen Ansichten der verschiedenen christ-lichen Confessioncn beschäftigen. Die Nedaction bemühte sich, aus jenenArtikeln Alles zu entfernen, was irgend eine derselben feindselig berüh-ren könnte, vhne jedoch dabei den Charakter des Protestantismus zuvcrläugnen, oder die Überzeugung von göttlichen Dingen und kirchlichenBegriffen mit Lauheit zu betrachten.
Dessenungeachtet hoffte der verstorbene Herausgeber nicht, daß esihm gelungen sei, durch seine vermittelnde Lcidenschastlosigkeit, den Bei-fall der verschiedenen, einander so schroff entgegenstehenden politischenund religiösen Parteien gewonnen zu haben. Wäre es ihm vielleichtmit keiner gelungen, so glaubte er dies für das beste Zeichen zu halten,indem es darthun würde, daß die Nedaction mitten durch die Parteienhindurch ihren eignen, ruhigen und festen Gang genommen habe.
An der Nedaction und Revision der beiden Nachschüsse zur fünftenAuflage hat Herr 1). Ludwig Hain keinen Theil gehabt, so wenig alsan der Nedaction der Neuen Folge und der später» Auflagen desConv.-Lex. Die Durchsicht des Hauptwerks in 10 Bänden für denersten Nachschuß übernahm im Allgemeinen Herr Prof. Hasse inDresden. Das Verdienst der abermaligen Revision für den drittenAbdruck gehört demselben allein.
Aus dem bisher Angeführten wird man jedoch keineswegs folgern,daß der Urheber dieses von ihm 5 Mal erneuerten Werks je geglaubt,er habe die Aufgabe, die er sich zu lösen vorgenommen:
die gegenwärtige Bildung der Umgangswelt oder des geselligen Ver-kehrs, sowol ihrem Inhalt als ihrer Form nach zunächst für denumfassendcrn Blick des deutschen Europäers treu darzustellen,wirklich vollständig gelöst. Diese Aufgabe ist an und für sich zu schwie-rig, um je erwarten zu können, daß sie ohne Fehl und Jrrthum verwirklichtwerden dürfte; sie verändert sich nach der Eigentümlichkeit jedes einzelnenMenschen; endlich schreitet die Zeit so rasch und unaufhaltsam fort,und es treten fast täglich so bedeutende Veränderungen in allen Staats-und» politischen Verhältnissen, in der Literatur und dem Gesammtgebietealler Wissenschaften ein, daß Das, was heute wichtig, neu und richtigwar, oft schon in wenig Monaten veraltet und ungültig ist. Ebensoschnell entstehen auch neue Interessen für früher unbeachtete oder garnicht da gewesene Gegenstände. Dies Alles beweg den Herausgeber,wie schon oben gesagt worden ist, statt eines vierten Abdrucks der fünf-ten, eine sechste Auflage des Conv.-Lex. zu veranstalten. Er unter-warf daher als alleiniger Redacteur das Was, das Wieviel von je-dem Gegenstände und die Sp rachform des ganzen Werks einer durch-greifenden Musterung, wobei er folgendes Verfahren befolgte.