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dem auch, daß eS seinen besondern Charakter behaupte. Diesen aber verderbt dieAusländer«!, oder die Neigung, in fremder Sprache zu reden, fremde Sitten an«zunehmen u. dgl. Daher hat das deutsche Volk sich oft den Vorwurf der Chara?«tcrlosigkeit zugezogen, weil eS sich den Fremden zu leicht angeschlossen und von ih»neu so viel Ausländisches in sich aufgenommen hat. Indessen ist bei der genauenVerbindung, in welcher jetzt die gebildetsten Völker der Erde mit einander stehen,gar nicht zu vermeiden, daß sie nicht Manches gegenseitig von einander annehmensollten, da überhaupt alle Bildung oder Cultur verähnlicht. Es ist also das Stre-ben einiger vaterländischen Schriftsteller (Iahn's, Arndt's u. A.), daS deutsch«Volksthum möglichst rein zu bewahren und sich deßhalb aller Ausländerei kräftig zuwidersetzen, an sich nicht zu tadeln; doch darf es nicht in den Versuch ausarten,das deutsche Volk gleichsam zu isoliren, weil dieses dadurch einen großen Theil sei-ner Bildung verlieren und in den Zustand der Rvhheit versinken würde.
Volksvertreter heißen dem Wortverstande nach diejenigen Mitgliedereines Staats, die in ihrer persönlichen Verbindung die gesetzliche Einheit des gesell-schaftlichen Ganzen darstellen, tragen und vertheidigen. Im Sinne dieser Er-klärung tritt die Fülle der höchsten Gewalt, in welcher Form sie übrigens ausge-übt werden mag, nicht als etwas Besonderes hervor, ruht vielmehr in dem unzer-trennlichen Vereine aller Kräfte zu Einem Ziel und Einem Mittelpunkte, folglichfällt auch nach dem Begriffe der vollkommenen Gegenseitigkeit jeder Kampf undWiderstand weg, der nicht aus der natürlichen und nothwendigen Entwickelung ^des Gesammtzustandes hervorgeht. Der Name Volk setzt in dieser allumfassendenBedeutung selbst den Regenten nicht außerhalb des gemeinschaftlichen Verbandes,sondern faßt ihn in sich als integrirenden Theil, dessen Krone die lebendige Ideedes Staats sichtbar verklären soll. Friedrich d. Gc. deutete auf dieses hohe Ver-hältniß hin, wenn er sich im dunkeln Vorgefühle des Staats, wie er sein sollte, denersten Diener desselben nannte, worüber der knechtische Unverstand bis zur Unver-söhnlichkeit mit ihm zürnt. Anders gestaltet sich die Begriffsbestimmung, sobaldsie historisch auf das Volk bezogen wird, in welchem Falle sie nach der Verschieden-heit der Zeiten und Länder mannigfaltig abweicht und dadurch auch die Bedeutungeines Volksvertreters nothwendig abändert. Die IHbimi pledis geben davon beiden Römern das lehrreichste Beispiel, besonders in dem Fortschritte ihres Einflusses,der anfänglich durch das bekannte Veto rein negativ war und allmalig durch dasRecht öffentlicher Vorschläge positiv wurde. Der Begriffdes Volks, insofern er <unterschcidungsweise an derpleds hastete, kommt hier außerdem sehr in Anschlag.Ebenso muß man noch gegenwärtig überall, um Verwirrung zu vermeiden, denCharakter eines Volksvertreters aus der Natur und den verfassungsmäßigen Be-standtheilen des Volks bestimmen, dem er angehört; denn dersilbe Name bezeich-net etwas Andres in England, Frankreich, Spanien, der Schweiz rc. In denbeiden ersiern Ländern wird z. B. das Interesse der Aristokratie von dem Hause derPairs vertreten, um der anwogenden Demokratie Stand zu halten und zwischenKönig und Volk ein mächtiges Mittelglied abzugeben; inSpanien neigt stchalleRepräsentation, ohne bestimmte Theilung nach oben und unten, mehr zu einer Ver-schmelzung des Besondern im Allgemeinen. — Eine Staatsverfassung, deren We-sen Volksvertreter oder Repräsentanten erfodert, heißt ebendeßwegcn eine stellver-tretende oder repräsentative. Diese findet aber nicht bloß in Monarchien, welche ge- fsetzlich beschränkt sind, sondern auch in Republiken statt, z. B. in den nordamerik.Freistaaten. Die Nothwendigkeit der Volksvertreter erhellt nicht sowol daraus,daß nach dein Zeugnisse der Erfahrung die Rechte des Volks oft von Seiten derhöchsten Gewalt verletzt werden, wenn diese keinen gesetzlichen Schranken unterliegt,sondern nach bloßer Willkür ausgeübt wird, denn die Erfahrung lehrt auch, daßes unbeschränkte Herrscher gegeben, welche die Rechte des Volks achteten; viel-