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11 (1830) T bis V
Entstehung
Seite
736
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736 Visirstab Visum rvpertum

lerer Entfernung zu treffen; sowie überhaupt Alles, was den Winkel der Visirliniegegen die Axe des Rohrs vergrößert, so lange diesem Zwecke dient, als der Winkelnicht über 4L° ansteigt; denn von da an wird die Parabel immer enger und fälltbei 90° (bei senkrechter Richtung) in eine gerade Linie des Aussteigens und Nieder-fallens zusammen, sodaß hier die zurückkommende Kugel möglicher Weise den Schü-tzen selbst, obschon ohne Schußkrast, bloß mit ihrer Fallkraft (Schwerkraft) treffenkann. Änderte die Reibung derKugel mit der Luft, und ihre Rotation nichts an ih-rer mathemat. Richtung, so müßte sie in das Rohr zurückfallen. V iUnr.

Visirstab, ein Werkzeug zur Ausmessung des Inhalts der Weinfässer rc.Die Anwendung defselbcnist eigentlich auf dieÄusmessungdeS Cylinders beschränkt.Obwol nun die Fässer keine genau cylindrische Gestalt haben, so hilft man sich dochdurch die in der Praxis zulässige Annahme, daß ein Faß das Mittel zwischen zweienihm an Höhe gleichenden Cylindern halte, deren kleinerer den Bvdendurchmesser,der größere aber die Spundticfe zum Durchmesser hat. Also braucht hier nur nochvon Visirung der Cylinder die Rede zu sein. Dies vorausgesetzt, trage man denDurchmesser eines Cylinders ,der, bei einer beliebigen Höhe, z. B. eine Kannehält, auf die beiden Schenkel eines rechten Winkels und vollende das rechtwinkeligeDreieck, so ist dessen Hypothenuse (deren Quadrat gleich den Quadraten der bei-den Katheten) der Durchmesser eines Cylinders, der bei gleicher Höhe 2 Kannenhält. Denn Cylinder verhalten sich bekanntlich wie die Products aus den Höhen indie Grundflächen, also, bei gleichen Höhen, wie die Grundflächen, d. h. wie dieQuadrate der Durchmesser. Soll also ein Cylinder bei gleicher Höhe den doppeltenInhalt eines andern haben, so muß das Quadrat seines Durchmessers dem doppel-ten Quadrate vom Durchmesser des kleinen Cylinders gleich sein, welches durchobige Construction erreicht ist. Durch Fortsetzung desselben Verfahrens erhält man,wie nunmehr durch bloßes Nachdenken klar wird, wenn die Werthe der so gefunde-nen Hypothermien successive auf den einen Schenkel getragen werden, indeß der an-dre unverändert bleibt, den Durchmesser des Cylinders von 3 Kannen rc. Mißt man«lso mit einem nach diesen Grundsätzen eingerichteten Maße, dem Visirsiabe, denBodendurchmcsser und die Spundtiefe des Fasses, und multiplicirt hicrnächst diehalbe Summe mit dessen Höhe, bestimmt nach der Höhe des Cylinders, dessenDurchmesser zum Maßstabe gedient hat: so gibt das Product den Kanneninhaltdes Fasses. v N-N

Vista (ital., Ansicht), » vista, ein in Wechselgeschäften vorkommenderAusdruck, der bedeutet, daß der Wechsel gleich nach Vorzeigung oder Ansicht bezahltwerden müsse. Im Deutschen ist auch der ÄuSdruck: Nach Sicht, gebräuchlich.<Vgl. Uso.)

Visum rexertum (Befundschein und Gutachten), die Beschreibungund Begutachtung der Erscheinungen, welche der Gerichtsarzt an irgend einem ihmvorgelegten Gegenstände, an einem Verwundeten, besonders an einem Leichnamwahrgenommen hat. Die Besichtigung muß zuerst in Beisein des Gerichts gesche-hen, und hier die Wahrnehmungen vollständig und genau niedergeschrieben wer-den, indem alle Beobachtungen» welche nicht im Obductionsprotokoll stehen, alsnicht vorhanden angesehen werden. Ist von einer Leichenschau die Rede, so mußder Todte vor Allem ganz entkleidet, das Äußere besichtigt, dann zur Scction undinnern Untersuchung der Wunden geschritten werden. Stets müssen aber, nebendieser, auch die Kopf-, Brust- und Bauchhöhle geöffnet werden. Auf das gericht-liche Obductionsprotokoll gründet der Gerichtsarzt sein Gutachten. Je unabhän-giger er die Erscheinung auffaßt und begutachtet, ohne Vermuthungen über dieArt ihrer Hervorbringung einzumischen, desto nützlicher wird seine Arbeit. DerGerichtsarzt muß vereidet sein. Das Wort Visum roportum ist so indeklinabel wiedas .4ct»m der Protokolle. 37.