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11 (1830) T bis V
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541
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Urchristentum 541

ger Zeit erkannte man jedoch, daß diese von andern Gemeinden nicht nachgeahmteEinrichtung wol dem engen Vereine Jesu mit seinen Jüngern angemessen gewesen,aber für größere Gesellschaften eher verderblich als heilsam sei, und schasste sieab. Eine ähnliche wieder abgekommene Eigenheit der ersten Ehristen war der Ge-brauch des Looses zur Entscheidung in wichtigen Fallen. Für ihre Gesell-schaftsversassung ordneten sie nicht mehr als das Nöthige, und dies zum Theil nachdem Muster jüdischer Synagogen an. Die Apostel hatten, so lange sie lebten, ein! überwiegendes Ansehen bei den Gemeinden; an ihre Stelle traten Bischöfe und Äl-

j teste, P r e s b y t e r (s. d.), welchen der Vertrag und die Bewahrung der Lehre, die

Aufsicht über den religiösen und sittlichen Zustand, Letztem insonderheit das Ge-schäft, in vorkommenden Fällen für die Gemeinde zu sprechen und ihre öffentlichenAngelegenheiten zu besorgen, übertragen war. Schon früher verordneten die Apo-stel das Amt der Diakonen (Helfer) zur Cassenverwaltung und Sorge für guteOrdnung bei den Versammlungen, für Pflege der Kranken und Armen, und dieDiakonissen zu gleichen Diensten bei dem weiblichen Theile der Gemeinde. Eineneignen Prieftcrstand machten diese Gesellschaftspcrsonen nicht aus, da die heidnischeund jüdische Priesteridee sich erst später in die christliche Kirche einschlich; daher fandauch noch keine eigentliche Hierarchie statt, denn die Gemeinden regierten sich unterBerathung dieser Vorsteher selbst. Jede Gemeinde bestand für sich unabhängig vonden übrigen; nur durch das Band Eines Glaubens und Einer Liebe, durch wechsel-§ seitige Mittheilungen und Begrüßungen, die abgesandte oder reisende Glieder gele-gentlich überbrachten, durch den Eifer, einander in Fällen der Noth mit reichlichenGaben zu unterstützen, hingen die einzelnen Gesellschaften der Ehristen an verschie-denen Orten mit einander zusammen. Damit vertrug sich manche, durch die abwei-chenden Eigenthümlichkeiten und Ansichten der ersten Stifter und Lehrer veranlaßteVerschiedenheit in den Meinungen dieser einzelnen Kirchen. Die Christen aus demJudenthume hielten noch viel auf Mosaische Gebräuche und jüdische Sitten; ihrGewissen wollte ihnen nicht erlauben, die Beschneidung, die Sabbathsfeier, dieVermeidung des Genusses erstickter Thiere und jene Fasten und Reinigungen zu un-terlassen, an die das Judenthum sie gewöhnt hatte. Dagegen war den Ehristen> aus dem Heidcnthume vorn Apostel Paulus, der die meisten gewonnen hatte,j ebenso wenig etwas von den Gebräuchen des Mosaismus aufgenöthigt, als die Fort-setzung des Verkehrs mit den Heiden und der Theilnahme an ihren Opfermahlengestattet worden, und nur, um Zwietracht zu verhüten, legte ihnen ein Beschlußder sogen, ersten Kirchenversammlung, welche die Apostel mit den Ältesten zu Je-rusalem um das I. 50 wegen solcher Verschiedenheiten hielten, die Pflicht auf,sich, wie die Judenchristen, des Blutes erstickter Thiere zu enthalten. Obgleichnun hier durch gemeinschaftliche Übereinkunft für gegcnseitigeNachgiebigkeit in un-schädlichen Dinge» entschieden worden war, sonderten sich doch, um die Zeit derZerstörung Jerusalems, einzelne Haufen strenger Eiferer für das Mosaische Gesetzunter den Christen in Palästina von der Gemeinschaft mit den übrigen ab, und bil-deten die wenig bedeutend gewordene Sekte der Nazarener, während die Mehrzahlder christl. Gemeinden, durch die Gewaltthätigkeiten der Juden empört, sich vonden Resten Mosaischer Gebräuche in ihrer Sitte und Lebensart immer mehr frei! machten. Ungeachtet dieser Annäherung kam es aber noch keineswegs zwischenden einzelnen Gemeinden in verschiedenen Gegenden zu einer völligen Übereinstim-mung, die erst seit der Mitte des 2. Jahrh, durch die Diöcesan- und Metropolitan-verfassung vorbereitet, und, nach Ablauf mehrer Jahrhunderte, durch die Machteines kirchl. Universalmonarchen, von der das Urchristenthum keine Ahnung hatte,erzwungen werden konnte. So wenig nun das Urchristenthum von Glanz undMacht umgeben war, überstrahlte es doch die Vvlksreligionen seines Zeitalters! durch die innere sittliche Würde seiner Bekenner. Die Gemeinden hielten es für