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11 (1830) T bis V
Entstehung
Seite
529
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Unterhaus 52S

Und ein ununterbrochenes Fortbilden der Natur in verschiedenen Formen, was auchder Erhaltung des todten Körpers widerstrebte, oder ein Fortschreiten des Geistes aufverschiedenen Stufen annimmt, entwickelt sich die Lehre von einer Metcnsomatoseoder Metcmpsychose. (S. Seelenwanderung.) Ferner hangt mit dem Glau-ben an eine Unterwelt der Glaube an Erscheinungen (Gespenster), Todtenbeschwö-rungcn und Einwirkung der Verstorbenen auf die Lebenden zusammen, die sich inspätern Zeiten bei den Völkern entwickeln. Nach den Bedürfnissen und der Bildung

> gestaltete man sich den Zustand nach dem Tode, früher auf eine sinnlichere Art, undzwar so, daß Das, was man hienieden für Vorzug und Verdienst hielt, auch dortals solches sich geltend machen sollte, Alles aber, was als Schwache und Unvoll-kommenheit verachtet wurde, auch jenseits einen unvollkommenen Zustand bewirkte.Natürlich war es ferner, daß die Fortdauer nach dem Tode mit dem Leben auf die-ser Erde in Verbindung gebracht wurde, und so trat der Zustand nach dem Tode inBeziehung auf Das, was man für Bestimmung des Menschen hielt, mit dem Be-griffe der Vergeltung, welcher moralischen Ursprunges ist, in Verbindung. Dar-aus entwickelten sich die Vorstellungen von Belohnungen und Strafen nach demTode, und von besondern Orten für dieselben (Hölle und Himmel), welche die Phan-tasie der Völker mannigfaltig ausschmückte. Erst unter Voraussetzung der Vor-stellung von einem vergeltenden Zustande scheint sich die Lehre von einer Aufer-stehung (oder Wiederbelebung der Grundstoffe) des menschlichen Körpers entwickeltzu haben. Mit dieser und mit der Seelenwanderung scheint die Lehre von einemdem Seelenschlaf entgegengesetzten Reinigungszustande (pur^atorium) zusam-menzuhängen, sowie die Annahme eines Gerichts nach dem Tode in der Unterwelt(wie das des Osiris, der 3 Richter in der griechischen Mythologie), oder eines Ge-richts am Ende der Welt, oder einer Wiederkehr in die Oberwelt. So war die Un-sterblichkeitslehre theils beschrankter und roher, theils umfassender und geistiger.Spuren von dem Glauben an die Fortdauer des Geistigen nach dem Tode liegenschon in der frühen religiösen Verehrung verstarb. Personen. Der reinere Glaube

! an die Unsterblichkeit ist erst durch die christliche Religion herrschend geworden. Die-ser christliche Glaube an die Unsterblichkeit zeichnet sich aus theils durch die Zuver-sicht und Gewißheit, mit welcher er sich ausspricht, theils durch die Beziehung auf^ das Religiöse und Sittliche im Menschen. Nur der cdlere und wesentlichere Theil

> des Menschen soll nach ihm leben. Wir wandern nach ihm aus diesem Vorberei-

tungsleben in ein andres, wir lassen an der Schwelle de,selben die Hülle, aber neh-men das tröstende oder quälende Bewußtsein unserer freien Handlungen mit hinüberzu Segen oder Strafe. Man.hat über diese für das menschliche Herz so anziehen-den Gegenstände 2 lesenswerthe Schriften von Sintenis:Elpizon, oder übermeine Fortdauer im Tode'/, undPistevon, oder über das Dasein Gottes" (auchals Anhang zuElpizon"); ferner: Jean Paul Fr. Richker'sSelina, oder überdie Unsterblichkeit'? (2 Thle., Stuttgart 1827, unvollendet) ;Athanasia , oderGründe für die Unsterblichkeit der Seele" (Sulzbach 1827), und I. H. F. v.Autenrieth,Über den Menschen und seine Hoffnung einer Fortdauer vom Stand-punkte des Naturforschers aus^(Tübingen 1815). 1'.

Unterhaus. Das Haus der Gemeinen (Hause okOomwvi»), der zweite' Hauptkheil und der wichtigste (inHinsicht aufVolksrechte, öffentliche Meinung undSteuerbewilligung) desParla m e n t,s der vereinigten Königreiche Großbritannien! und Irland, istnach und nach im 13,Jahrh. (1265 fg ) entstanden. 1297 erlangtees das gfecht der Steuerbewilligung oder der Subsidien. Es besteht gegenwärtig ausden 658 Deputirten des Bürgerstandcs der vereinigten Königreiche; als: 80 KnightS(Ritter) von 40 engl. Shircs; 50Citizcnsvon25engl.Cities; 339 BurgcsseS von172 engl. Boroughs; 4 Repräsentatives von den Universitäten Oxford und Cam-bridge; 16 Barons von den 8 Cinque Pvrls; 12Kn!ghts von den 12 Shircs inConv.-Lex. Siebente Aufl. Bd. Xl. -f 34