Druckschrift 
11 (1830) T bis V
Entstehung
Seite
530
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5Z0 Unterleib

Wales; 12 Burgesses von den 12 Boroughs in Wales; 30Km'ghts von 30schot- >

tischen Shires ; 15 Burgesses von 65 schottischen Cities und Boroughs, und 100 j

Deputirte von Irland. Sie werden theils von den Grundbesitzern nach der Abthei- ^lung des Landes, zu welchem Ende das Reich in Shires oder Counties getheilt ist, jtheils von gewissen Eities (Städten) oder Boroughs (Flecken), wovon aber manchekaum noch in wenigen Häusern bestehen, theils von gewissen Seestädten, CinquePorts, theils von den beiden Universitäten gestellt. Über die Wähler (Freemen,Freeholdcr), und die wahlfähigen Candidaten, die 21 I. alt sein müssen, s. Eng-land; deßgleichen über den Sprecher des Unterhauses. Die Mitglieder des Unter- ^Hauses erhalten, mit Ausnahme der Schotten und Iren, weder Gehalt noch Diäten, !genießen aber verschiedene Vorrechte, u, a. Briefpostfreiheit. Zu jedem neuen Par-lamente werden neue Wahlen der Dcputirten vorgenommen; doch können die Ab-gegangenen wiedergewählt werden. Die Deputirten sind nicht an die Vorschriftenihrer Wahlherren gebunden , und erhalten daher auch keine. Das Unterhaus be-schäftigt sich vorzüglich mit den Subsidien, dann mit der Untersuchung streitigerWahlen, der Ausstoßung seiner eignen Mitglieder und dem Vortrage öffentlicherBeschwerden über die Reichsverwaltung; es hat das Recht, öffentliche Verbrecherzur Bestrafung anzuzeigen, und selbst die Minister bei dem Oberhause anzuklagen.Ein solcher Anklageproceß heißt Impesvlniiont. Die Mitglieder stimmen mit Jaund Nein. Wenn der König im Hause der Lords, in Gegenwart einiger dazu be-rufener Mitglieder des Unterhauses, die dem Throne gegenüber am andern Endedes Saales hinter Schranken stehen, das Parlament aufgehoben, aufgelöst (llio--rolveil), und der Lordkanzler den mit dem großen Siegel besiegelten Befehl deß-halb erlassen hat, so macht der High Sheriff (die höchste bürgerliche Obrigkeit injeder Grafschaft) in der Grafschaft, und der Mayor (Bürgermeister in den Citiesund Boroughs) den Tag der neuen Wahl bekannt. Die Candidaten müssen sich beiihm ausweisen und den Eid der Treue (tl,e vor »k alleAmnee) in Hinsicht der gegen-wärtig regierenden Familie schwören. Die Candidaten suchen hierauf die Stimmender Freeholders durch allerhand Mittel, Mahlzeiten, Dienste, Stiftungen, Ent-schädigung, Bewirthung und Reisekosten, wenn die Freeholders nach der Haupt-stadt reisen müssen, um zu stimmen (Geschenke machen die Wahl ungültig), zugewinnen. Zuweilen kostet eine Wahl 200,000 Pf. Gewöhnlich sind Sitze für4000 Pf. zu haben. Die Liste, welche die Zahl der Stimmen enthält, die jederCandidat an einem Tage erhalten hat, heißt Poll. Truppen müssen, so lange dieWahl dauert, sich auf 3 Meilen davon entfernt halten. Da auf vielen verfallenenFlecken (Hotten korvuxlr», s. d.) das Wahlrecht zum Parlament noch has-tet, so werden diese deßhalb sehr theuer erkauft. Über die Parteien im Unterhauses. Ministerialpartei und Opposition. Eine Reform der Parlaments-wähl, weßhalb schon Pitt 1785 eine Bill ins Unterhaus brachte, ist jetzt mehr alSje Volkswunj«-. Städte wie Manchester und Birmingham haben über 100,000.Einwohner und keinen Repräsentanten; eine Menge Boroughs hingegen, bei kaum6 Wahlmannern, 2 Parlamentsglieder. Daher geschah es im Juli 1819 , daß daSVolk in Birmingham sich eigenmächtig einen Repräsentanten zu wählen versuchte.Weil das Parlament nur alle 7 Jahre neu gewählt wird, so dringt die Partei derNadical-Reformers auf jährliche ParlamentSwahlen. Diesem widersetzt sich aberder Aristokratismus des Reichthums und die nur zu gegründete Furcht vor einerdurch den Haß der Armen gegen die Reichen und der Diffenters gegen die Episko-palen herbeigeführten Revolution.

Unterleib, der untere Theil deS menschlichen Leibes, dessen Anfang manvon der Gegend der Herzgrube, nach beiden Seiten auf den kurzen Rippen hin, bis ian das Rückgrath bestimmt. Man unterscheidet äußerlich besonders folgende Ge- 'gendo' an demselben. Die Herzgrube, da, wo der Knochenansatz des Brustbeins sich