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11 (1830) T bis V
Entstehung
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527
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Unschuld (Stand der) Unsterblichkeit 527

l renden verschwunden; aber man würde sich irren, wenn man glauben wollte, derj verdorbene Geist des Universitätswesens habe sich dadurch seinem Wesen nach ver-^ ändert. So lange man die zunftartige Einrichtung der Universität bestehen läßt,so lange die Studirenden als eine eigne Corporation, mit besonderer Gerichts - undDisciplinarverfassnng, behandelt werden, so lange der Aufenthalt auf der Universitätdie Bedingung der Gclangung zu wissenschaftlichen Skaatsämtern bleibt, so langewerden dieselben Fehler und Unvottkommenheiten immer, und in veränderten Gc-, stalten, zum Vorschein kommen. Etwas verbessert wird dasselbe werden, wenn manbloß gut vorbereitete Jünglinge zum Univcrsitätsunterrichte zulaßt, wenn die U»i-I versitätsdisciplin Jeden, der s. Bestimmung auf der Universität nicht achtet, fort-^ weiset, wenn jedes Testimonium auf strenge Prüfung gegründet, und eine nochstrengere die unablässige Bedingung zu Skaatsamtern wird. Eine gründliche Wcr-! beffcrung würde nur dann erfolgen, wenn der Staat die Universitäten als freierehöhere Unterrichtsanstaltcn betrachtete, die Jeder benutzen könnte, welcher dazu Lusthätte, aber bei Besetzung seiner Ämter durchaus nicht danach fragte, ob Jemand aufder Universität gewesen ist oder nicht, sondern nur zweckmäßige und strenge Examenin den erfoderlichcn allgemeinen und besondern Wissenschaften zur einzigen Bedin-gung der Zulässigkeit zu StaatSstcllen machte. Diese Einrichtung würde bewirken,daß der Studentenstand gänzlich verschwände. Niemand würde zur Universität kom-men, der nicht wirkliche Lust hätte, den Unterricht gut zu benutzen; Jeder, der deß-halb dahin käme, würde unter dem gewöhnlichen Gericht und der Polizei der Orts-einwshner stehen, Alle wären Bürger wie die übrigen Einwohner, und der Corpora-tionsgeist hätte keine Basis mehr. Das Universitätswesen wäre bloß auf freien Un-terricht beschränkt, und die Professuren hätten sich durchaus nur um die systematischeund zweckmäßige Einrichtung eines wifsensHaftl. Eursus für diejenigen Bürger zub,kümmern, welche Lust hätten, sich den Wissenschaften zu widmen oder sich diezum Bestehen in den Staatsprüfungen erfoderlichcn Kenntnisse zu erwerben. 73.

Unschuld (Stand der) wird in der christlichen Glaubenslehre der Zu-stand genannt, in welchem sich die ersten Menschen vor dem Sündenfalle befanden.Unschuld ist in diesem Sinne die ursprüngliche Unverderbtheit und Reinheit dermenschlichen Natur, in der sie das Bild Gottes noch «»entstellt an sich trug undvollkommen war, was sie nach Gottes Absicht sein sollte. Die Meinung einigerTheologen schreibt den ersten Menschen in diesem Zustande große Kenntnisse, Ein-sichten und Tugenden zu; nach der biblischen Erzählung läßt sich aber nur anneh-men, was auch die Natur der Sache lehrt, daß die Freiheit ihres Verstandes vonIrrthümern, und ihres Herzens von sinnlichen Neigungen sie ebenso tüchtig zurrichtigen Erkenntniß des Wahren als zur freudigen Ausübung des Guten macht«.Völlig frei von allen Übeln des Leibes und der Seele, genossen sie einer Glückselig-keit, von der die Menschheit im Stande der Sünde keine bestimmte Vorstellunghaben kann, weil die reinen Freuden der Unschuld auch eine völlig unverderbte Be-schaffenheit des Gemüths voraussetzen. Was endlich die ihnen ebenfalls beigelegteUnsterblichkeit deS Körpers betrifft, so ist so viel gewiß, daß sie den Tod nicht kann-ten, und also auch nicht zu fürchten hatten. (Vgl. Paradies.) L.

Unschuldsproben, s. Ordalien.

Unsterblichkeit. Fortdauer der Seele oder Unsterblichkeitdes Geistes ist die Fortdauer unserer geistigen Persönlichkeit mit Bewußtseinund Willen. Zwar schreibt man auch dem Körper eine Art von Unsterblichkeit, abernur insofern zu, als die körperlichen Stoffe, welche ihre bisherige Dascinsform ver-lassen , unter neuen Verhältnissen in der Natur fortwirken und in andre Körperübergehen (s. Tod), nicht als ob derselbe Körper bliebe. Da nun der Leib unmit-telbar nach dem Tode in Verwesung übergeht und damit als bestimmter organischerund mir Lebensfähigkeit begabter Körper zu sein aufhört, so kann auch eine Aus-