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11 (1830) T bis V
Entstehung
Seite
496
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499 Ungarische evangelische Kirche

Agram), Slawonien (in Peterwardein) und dem Banal in Temeswar), zusammen14 Regimenter und 7 Contumazanstalten. Die jährl. Einkünfte der Regierung ausden Domaincn, den Regalien und der Eontribution belaufen sich auf40 Mill. Gldn.;sie werden von der ungr. Hofkammer (zu Ofen) verwaltet, die von der allgem. Hof-kammer in Wien abhängig ist. Die Administration verursacht der Regierung geringeKosten. Die Besoldung der Comitatsbeamten wird vom Bauer bestritten; derselbeliefert die zur Verpflegung des Militairs nothwendigen Naturalien zu einem 1751festgesetzten, weit unter der Markttaxe stehenden Preise, woraus für ihn der u, d. N.der Deperditen bekannte Verlust erwachst. In den königl, Freistätten und Districtenwerden die Beamten von der Gemeinde bezahlt. Alle öffentliche Anstalten haben be-stimmte, meist sehr bedeutende Fonds; die Protestanten sind bei Aufrechthaltung ih,res Cultus und ihrer Schulen aufeigne Mittel angewiesen. Landesschulden sind in Un-garn ein unbekanntes Übel. S. v. I. A. Feßler, „DieGesch. der Ungarn und ihre«Landsassen" (10 Thle.,Lpz. 1815 fg.); „Gesch. der Magyaren", vom Grafen Joh.Mailath (5 Bde., Wien 1828 fg.); Beudant, „Mineralog, u.gcognost. Reisen durchUngarn im 1.1818", deutsch im Ausz. von C. Th. Klcinschrod (Lpz. 1825, m. Eh.);und Zoh.v. Csaplowics's „Gemälde von Ungarn" (Pesth 1829, 2 Bde. m. Ch.).

Ungarische evangelische Kirche. Von Edelleuten und Städten1525 gegründet und ungeachtet der Reaction des römisch-katholischen Klerus soangewachsen, daß ihr um 1600 die meisten Magnaten und über 2 Drittel der Be-völkerung'zugethan waren, gewann sie, obgleich seit 1540 in Reformirte undLutheraner getheilt, nur geduldet, ja 1604 von Rudolf II. mit Vernichtungbedroht, durch ihr politisches Übergewicht im wiener Frieden 1606 gesetzliche Frei-heit ihrer Religivnsübung «ins praejnäicio religioni, vatliolieao. Diese Clauselgab den Vorwand zu zahllosen Verletzungen ihrer Rechte, durch die der kathol. Kle-rus und seit Ferdinand II., dem die Lutheraner gegen Bethlen bcistanden, auch dieKaiser, unter jesuitischer Leitung den evangel. Glauben in Ungarn methodisch aus-zurotten suchten. In Folge der Bekehrungskünste, welche viele evangel. Magna-ten und Edelleute in kathol. Verfolger der Evangelischen verwandelten, ward dieMehrheit der Stimmen auf den Reichstagen seit 1634 katholisch. Da die Frie-densschlüsse und Reichsgesetze nach jesuitischer Maxime mit dem Vorbehalt deSTrcubruchs beschworen wurden, gaben sieden Evangelischen keine Sicherheit. Nachdem durch Rakoczy's Aufstand veranlaßten linzer Frieden 1645 sollten die geraub-ten Kirchen ihnen zurückgegeben, ihre Religionsfreiheit unter keinem Vorwande ge-stört, und ihre Beschwerden auf den Reichstagen gehoben werden. Sie erhielte»aber von 300 nur 90 Kirchen zurück und nie ihr Volles Recht. Die anhaltende ge-waltsame Verfolgung, die sie unter Leopold I. dulden mußten, bewog einige evangel.Stände 1673 der Conföderation der kathol. Patrioten gegen kaiserl. Eingriffe in diepolitische Constitution des Reichs beizutreten. Davon nahmen die Jesuiten, dieLeopold regieren ließ, Gelegenheit, mit Raub, Mord, Kerker und Landesverwei-sung gegen die Evangelischen zu wüthen. Ihre Geistlichen wurden hingerichtetoder als Sklaven verkauft, Viele wanderten aus, und Tausende von Bauern triebdie Geißel zur Messe. Die Reichstage von 1681 und 1687 versprachen Abhülfe,die aber der katholische Klerus ebensowie Josephs I. schützende Maßregeln zu ver-kümmern wußte. Der Ausschluß ihrer Beschwerden von den Verhandlungen derReichstage vernichtete 1715 ihre politische Existenz und machte sie von der königl.Gnade abhängig. Zugleich wurden Synoden, Convente, Cvllecten, ja selbst ge-meinschaftliche Bittschriften ihnen verboten. Eine Resolution Karls VI, die siegegen den Zwang zum Übertritt sichern sollte, ließ der kathol. Klerus nicht rechtskräf-tig werden. Die Verweisung ihrer Angelegenheiten an den aus kathol. Prälaten undEdelleuten bestehenden Statlhaltereirath und an die meist vom Klerus abhängigenDikasterien der Comitate machte ihre Feinde zu ihren Richtern; der Decrctaleid,nach dem bei der Mutter Gottes und allen Heiligen geschworen werden muß, be-