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11 (1830) T bis V
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Umtriebe (demagogische) in Deutschland

einer sogen, wissenschaftlich bürgerlichen Umwälzung, und wie vorzüglich ein 1821gestifteter „geheimer hochverrätherischcr Bund" die Jugend als Mittel zu revolution-nairen Absichten gemißbraucht habe. Hierauf wurde aus den zu Köpenik geführ-ten Untersuchungsacten (im „Hamburger Corrcspondenten", 17. Mai 1826) mit-getheilt, daß an der Spitze aller staatsgefährlichen Verbindungen ein sogen. Män-ncrbund gestanden. Diesem Bunde sei mittelst Eidschwurs der Treue und des un-bedingten, selbst aus Meuchelmord der Bundesfeinde ausgedehnten, Gehorsamsder 1823 entdeckte „Bund der Jüngern" untergeordnet gewesen. Dieser Bundhabe ganz Deutschland in 12 Bundcskreise getheilt, und die Beförderung des Um-sturzes der öffentl. Verfassung zum Zwecke gehabt. Meineid gegen die Regierun-gen und Unverbindlichkeit der denselben geleisteten Eide war eins der Bundesgesetze.Dem Bunde der Jüngern waren auf den Universitäten „geheime Vereine" unmit-, telbar unterworfen, unter deren geheimer Leitung wiederum die Burschenschaftgestanden habe. Insbesondere ergab sich aus der „Gedruckten Abschrift des vondem königl. Oberlandcsgerichte zu Breslau wider die Mitglieder des Bundes derJüngern wegen Hochverraths abgefaßten Erkenntnisses" (15 S. Fol-, s. „Allgem.Lit.-Zeitung", 1826, Nr. 223fg.), daß nach (angeblicher) Auflösung der Bur-schenschaft 1819, von den burschenschaftlich Gesinnten 1820 eine neue Verbin-dung, Germania genannt, gestiftet worden war. Aus diesem Vereine, welchemder zur. Rob. Wesselhöft eine ausschließlich polit. Tendenz gegeben, entstandder Jünglingsbund, welcher bis 1823 6 Bundestage gehalten haben soll. Durch' jenes Straferkenntniß vom Mai 1826 wurden 26 eingezogene Mitglieder desBundes der Jüngern zu 2 — 15jähr. Festungsstrafe, sowie die Angestellten zurEassation und Unfähigkeit zu Wiederanstellung verurthcilt. Im Laufe dieser Un-tersuchung waren auf die Requisition der Mainzer Central- und der mit der nähernUntersuchung beauftragten pceuß. Commission in Köpenik von einzelnen Bundes-staaten Mehre wegen Verdachts demagog. Umtriebe Verhaftete nach Köpenik ge-bracht worden; so von Seiten der großherzogl. Hess. Regierung 1825 die bereits inDarmstadt verhörten Hofgerichtsadvocatcn H. K- Hoffmann und Rühl, und vonSeiten der k. sächs. der auf Anzeigen der sranz. Polizei und Verlangen der MainzerCommission in Dresden im Nov. 1824 verhaftete Pros. Cousin aus Paris, der! jedoch nach einigen Verhören in Berlin völlig freigesprochen, im Mai 1825 nach! Paris zurückkehrte. In München endigte die daselbst geführte Untersuchung im! Juni 1825 mit der Freilassung der Verhafteten; allein sie blieben noch für einige! Zeit unter Polizeiaufsicht. („Allg.Zeit.", 1825, Nr. 159.) Dagegen wurdenim Königreich Würtemberg im Mai 1825 von den auf Hohenasperg wegen Theil-nahme an hochverräterischen Verbindungen zur Criminaluntersuchung gezogenenIndividuen 17 Personen als überführt zu 4monatl. bis 4jähr. Festungsstrafe ver-urtheilt, und die in Ämtern standen, ihrer Stellm entsetzt („Allgem. Zeit.", 1825,Nr. 219). Auch im Königr. Sachsen sollte nach dem Befehle vom 21. März1825 gegen Unterthanen, welche der Theilnahme an den staatsverbrechcrischeZwecke verfolgenden geheimen Verbindungen beschuldigt würden, crimincll verfah-ren und die Überführten für unfähig zu öffentl. Anstellungen, insbesondere zu Er-richtung von Erziehungs- und Unterrichtsanstalten erklärt werden. In der Schweizverweigerten 1824 die Cantonsregierungen die in Basel und Aarau als Lehrer an-. gestellten Brüder K. A. Follenius (Pros.) und Adolf Follenius auf Verlangen des, preuß. Gesandten auszuliefern, um sie mit dem bekannten Wil zu verhören. AdolfFollenius begab sich jedoch 1825 nach Neuyork in Nordamerika, und K. A. Folle-! nius wurde 1829 als Pros. des römischen Rechts bei der Universität zu Cambridge! in Nordamerika angestellt.

! Im Allgemeinen sind bei diesem Processe gar mancherlei Ideen, Gesinnun-

' gen und Ansichten aus dem vertraulichen Umgänge an das Licht und in Crüninal