Druckschrift 
11 (1830) T bis V
Entstehung
Seite
71
Einzelbild herunterladen
 

Laufe, Mecrtaufe Taufgesinnte 71

nen Wasser unterscheiden. Der Exorcismus (s. d.) ist nur in einigen prote-stantischen Landern abgeschafft, die Entsagung des Teufels aber, wie die Anwen-dung des Kreuzeszeichens vor der Taufe beibehalten worden. Wesentlich ist bei die-sem Sacramcnt eigentlich nur dasAussprechen der Taufformel und das dreimaligeBesprengen mit Wasser; doch geht diesem Acte allemal das christl. Glaubensbe-kenntniß voran, welches die Tauszeugen im Namen des Täuflings, wenn dieser einKind ist, ablegen. Schonin der alten Kirche wurde jedem Täuflinge ein Taufzcu-geseines Geschlechts beigegeben, der scincTreue gegen den christl. Glauben zuvcr-bürgen und für seine geistige Wohlfahrt zu sorgen hatte. Bei Vermehrung derAnzahl dieserTaufzeugen hat ihre Verpflichtung an Kraft verloren, und jetzt wis-sen sie oft nicht, wozu ihre Gegenwart bei der Taufe ihres Pathcn dienen soll, ob-gleich auch noch im Fall des Abstcrbens oder einer strafbaren Nachlässigkeit der Al-terndes Getauften den Taufzeugen desselben obliegt, ihm die nöthige religiöse Bil-dunggeben zu lassen. Nach der Taufe wird in der kathol. Kirche dem Getauften,zum Zeichen seiner geistl. Jugend, Milch und Honig gereicht, und s. geistige Aus-stattung mit den Gaben des Christenthums durch mehre symbolische Handlungen,z. B. die Salbung, die Mittheilung des Salzes der Weisheit, die Bekleidung mitdemWesterhemde, dem Kleide der Unschuld und Reinigkeit, angedeutet. Die Pro-testanten beschließen die Taushandlung, welche bei allen christl. Confessionen zurBeilegung der Vornamen benutzt wird, bloß mit einer einfachen Einsetzung. L.

Taufe, Mecrtaufe (franz. 6agt«iae llu t> opigue), nennt man denalten Gebrauch auf der See, der zu dem sogen. Hanseln gehört, daß alle Diejeni-gen , die zum ersten Mal die Linie passircn, um nach Indien zu gehen, getauftwerden müssen. Die Handlung selbst ist ein Possenspicl, das bei der langweiligen,einförmigen Schifffahrt einige Zerstreuung verschafft, und wobei es hauptsächlichaufcinGeschcnkfürdicMatrosen abgesehen ist. Bei dieser Ceremonie verkleidensich die Matrosen so gut sie können: einer von ihnen, gewöhnlich der größte Spaß-macher, spielt den Geistlichen, stellt sich, als ob er aus irgend einem großen Bucheeine Taufformel abläse, und läßt den Täufling knieend schwören, den nämlichenGebrauch zu beobachten, so oft er in den Fall kommen werde. Will oder kann derReisende sich nicht loskaufen, so wird er von den mit gefüllten Eimern bereit ste-henden Matrosen reichlich begossen. Da diese Taufe bisweilen schlimme Folgengehabt hat, so ist sie schon vor mehren Jahren den franz. Seefahrern verbotenworden, findet dessenungeachtet aber immer noch statt.

Taufgesinnte nennen sich diejenigen Christen, welche die Taufe derKinder verwerfen, nur Erwachsene dieses Sakraments fähig achten, und jede» auchschon getauften Christen, der zu ihrer Partei übertritt, wicdertaufen, daher siebei ihrem Aufkommen im 16. Jahrh., und noch bis in die neuern Zeiten, von ihrenGegnern Wiedertäufer oder Anabaptisten genannt wurden. Die in der ältestenchristlichen Kirche allerdings nicht üblich gewesene Kindertaufe (s. Taufc) warschon im Mittelaltec von mehren separatistischen Parteien, z. B. von den Petro-brusiancrn, Katharern, Piccarden u. a. m., für unstatthaft erklärt, aber in derchristlichen Kirche aus wichtigen Gründen beibehalten worden. Als nun der Fort-gang der Reformation jeder neuen Meinung freien Lauf zu öffnen schien, wurden1521 zu Zwickau inSachsen zuerst cinigeFeindc der Kindertaufe laut, mischten sichzum Theil im Bauernkriege unter die Rebellen und schieden ihr gesetzloses schwär-merisches Treiben völlig von der Sache des Protestantismus. (S.M ünzcr.) Mitihrem unberufenen, auch von Laien verrichteten Wiedcrtaufcn der Erwachsenenverbanden sie Grundsätze, die aller christlichen und bürgerlichen Ordnung wider-strebte», indem sie weder das kirchliche Lehramt noch die obrigkeitliche Gewalt an-erkennen, sondern einc völlige Gleichheit aller Christen einführen wollten. Derbesonders unser dem gemeinen Volke am Rhein, in Westfalen, Holstein, dxe

<!