Druckschrift 
Plan der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft zu Lübeck
Entstehung
Seite
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ilie Aussteuer empfangen soll, durch einen Taufschein,oder in dessen Ermangelung, durch andere der Di-rection genügende Beweise. Jeder Betrug in Rück-sicht des Alters hat den Verlust der bezahlten Kauf-summe oder bezahlten Prämien zur Folge.

11 ey Berechnungen mit den Versicherten werdenHamburger Bancoz^ 100. gleich Ct.w/Z 370. 8 ßangenommen.

3) Erhebung der fälligen Summen oderRenten.

Soll nach dem Tode eines Versicherten die ver-sicherte Summe, nach den Umständen mit oder ohneBonus oder die Rente erhoben werden, so müssenfolgende Bescheinigungen eingeliefert werden :

1) Der Geburtsschein oder Taufschein des Ver-sicherten , oder falls dieser nicht zu haben wäre,andere Zeugnisse, welche die Richtigkeit desangegebenen Geburtsjahres constatiren.

2) Eine obrigkeitliche Bescheinigung des Todesdes Versicherten.

3) Als Beweis über die Todes - Ursache, ein ge-richtlich beglaubigtes Zeugniss des Arztes, derden Versicherten in seiner letzten Krankheitbehandelte. Nach den Umständen ist die Di-rection auch berechtiget, eine Aerztliclie Rela-tion über die letzte Krankheit zu fordern.

Zur Erhebung der Aussteuern muss bescheinigtwerden, dass die Person, welche die Aussteuer erhe-ben soll, das bestimmte Alter wirklich erreicht habe.