PLAN
DER
DEUTSCHEN LEBENS VERSICHE-RE NGS - GESELLSCHAFT
zu LÜBECK .
1) Gegenstände der Versicherung.
.Oie Deutsche Lebensver sicherungs - GesellschuJt zuLübeck, deren Fond aus
Einer Million Zweymallnmdert Fünf undSiebenzig Tausend Mark Courantbestellt, übernimmt
1. Versicherungen auf Summen, die beyra Tode desVersicherten dem rechtmässigen Inhaber derPolice bezahlt werden, und zwar nicht unterCt.OT^ 300. — so wie vorläufig nicht überCt.W^ 30000. —. Je nachdem der Zweck derVersicherung es erfordert, können sie auf einJahr, auf mehrere Jahre oder auf das ganzeLeben genommen werden., und die auf volle Le-