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Plan der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft zu Lübeck
Entstehung
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angenommen wird für das Erstemal eine Zulage zurgewöhnlichen Prämie

von pCt. bey Versicherungen auf 1 Jahr,

- ^ pCt. - - -7 Jahre,

- 1 pCt. - Lebenszeit.

Dass die erscheinende Person wirklich diejenige

sey , auf welche die Versicherung genommen wird,muss nöthigenfalls durch zwey bekannte Personen be-stätigt werden.

Alle Prämien müssen hey Schliessung der Ver-sicherung haar in Courant, oder in Landüblicher Münzenach dem Coursc bezahlt werden, und tritt die Policeerst mit Bezahlung der Prämie in Kraft. Bey Ver-sicherungen auf länger als ein Jahr sind die Prämienjedes Jahr auf den Tag fällig, an welchem die Ver-sicherung ihren Anfang genommen hat; und müssenspätestens SO Tage darauf bezahlt seyn. Sind sienicht spätestens SO Tage nach Verfall bezahlt, so wirddie Versicherung als erloschen angesehen.

Bey auswärtigen Assccuranzen muss beym Anträgezur Versicherung, bey einem der Agenten J pCt. derzu versichernden Summe deponirt werden, welches,falls die Versicherung angenommen , auf die erstePrämie angerechnet, im Gegentlieil aber nach Abzugdes veranlassten Porto zurückgezahlt wird.

Auf jede vorgeschlagene Versicherung erfolgt8 Tage nach Beybringung der gehörigen Documenteeine genehmigende oder verweigernde Antwort.

Zur Erkaufung von Leibrenten und zu Versiche-rungen auf Aussteuern bedarf es nichts , als der Al-tersbescheinigung des Käufers, oder der Person, welche