Druckschrift 
Plan der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft zu Lübeck
Entstehung
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Drey Monat nach Beybringung der nöthigen Be-weise werden die versicherten Summen nebst demetwa hiiizugefügteii Bonus mit Landüblichen Zinsenvom Tage der Einliefernng der gehörigen Bescheini-gungen des Todes, bis zum Tage der Zahlung, unddie Aussteuern, ohne alle Abzüge an die dazu Berech-tigten bezahlt.

Von erkauften gleich fälligen Leibrenten wird dieerste ein Jahr nach Ausstellung des Rentenbriefes be-zahlt, von aufgeschobener Leibrente, die erste so vieleJahre später, als sie aufgeschoben worden, also eine10 Jahre aufgeschobene 11 Jahre nach Ausstellungdes Rentenbriefes. Die folgenden Renten werden jähr-lich am Jahrestage der ersten Zahlung fällig, und vonder letzten Hebung bis zum Tode des Rentenirerswird den Erben desselben, gegen Auslieferung desRentenbriefes, der Theil der Rente, der ihm nachMaassgabe der durchlebten Zeit zukommt, bezahlt.Dasselbe findet statt, wenn der Rentenirer in dem Jahrestirbt, bey dessen Beendigung er die erste Rentewürde empfangen haben.

Wer fällige Summen oder Renten zu spät einfor-dert, oder die Beybringung der nöthigen Beweise ver-säumt, bekommt für die durch seine Schuld entstan-dene Zögerung keine Zinsen vergütet.