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Plan der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft zu Lübeck
Entstehung
Seite
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der Unterschriften versehen und von so neuem Datoseyn, als die Entfernung des Wohnorts des zu Ver-sichernden und die Umstände es erlauben.

Bey den Versicherungen nach allen Tabellen wer-den weniger als 6 Monate für nichts, 6 Monate unddarüber aber für ein Jahr gerechnet, jedoch mit ein-ziger Ausnahme des ersten Jahrs der Aussteuer-Ta-belle, Tab. IV., wo 3 Monat, 6 Monat, 9 Monat ihreeignen Prämien haben.

Jede unrichtige Altersanzeige, Verheimlichungeines Uebels der angezeigten Art, und ähnlicher Be-trug, besonders die gewaltsame Veranlassung des To-des eines Versicherten durch den, zu dessen Bestendie Versicherung geschehen ist, machen die Versiche-rung ungültig, und die empfangenen Prämien werdennicht zurückgezahlt.

Die Versicherung ist ferner ungültig, wenn derVersicherte auf einer Seereise stirbt, Europa verlässt,sich an Orte begiebt, von denen es bekannt ist, dassdaselbst ansteckende Krankheiten herrschen, und dannan einer solchen Krankheit stirbt, wie auch, wenn erin See- oder Militair-Dienste tritt, ohne in allen diesenFällen vorher die gehörige Anzeige gemacht und Ver-besserung der Prämie bezahlt zu haben. Wie schonoben bemerkt, werden inzwischen bey Seereisen, welcheauf Dampfböten in der Ostsee in den Monaten Maybis October einschliesslich gemacht werden, von denVersicherten keine Additionalprämien bezahlt.

Auch wird die Versicherung ungültig wenn derVersicherte durch Selbstmord, oder im Duell, oderdurch die Hand der Gerechtigkeit sein Leben verlier!.