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I k. Wiesenhütnngs - Berechnung.
Allgemein dürfen Wiesen nicht als Hütung genutztwerden; es wird also auch die Veranschlagung derWicsenhütung hier wegfallen können. Da jedoch dieAusnahmen von den Regeln auch hierbei gelten, unddas Hutungsrecht bei Separationen, in Absicht derBenutzung einer Wiescnfläche als Hütung vom Be-rechtigten billig Wegfällen, oder gegen Entschädigungaufgehoben werden muß, so wird auch die in demfolgenden angenommenen Beispiel gezeigte Berech-nungsart der Wiefenhütung nicht überflüssig scyn.
Nach dem Vermessungs-Register sind vorhanden:( angenommen)
Gute 2 mahige Wiesen.
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Setzt man nun die Hütung der Wrefen-Klassendm Wiefen-Klassen gleich und werden selbige zweiMonate behütet, so giebt 4 die beständige Hütungund die erste Wiesen — die erste Hütungs-Klasse inKuhweide; z.B. die zte Wiesen-Klasse verhält sichzur ersten wie 5: i, folglich . . 55 M. 83 DR.
die zweite zur ersten Z: i, . . 1Z2 —40 --hiezu die erste Klasse ... 8 —105 —
Summa iy6M. 48DR.