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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
Entstehung
Seite
310
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Zio

Ein solches für die hütterpommerischen Plätze, (Cöl-be rg,. Rügenwalde und Stolpe.)

Ein solches für Danzig und Neufahrwasser, an derWeichsel.

Ein solches für die Ausmündung des frischen Haffs,(Pillau und Königsberg.)

Ein solches für die Ausmündung des kurischen Haffs,(Memel.)

welche bei den Steuerstellen in diesen Plätzen auskangenwerden, auch bei denselben für die Druckkosten verlangtwerden können.

Zudem das handelnde Publikum hierauf aufmerk-sam gemacht wird, wird noch besonders hierdurch verlaut-bart, was jene Rcgulatife, in Bezug auf Anfertigungder Deklarationen für die von auswärts kommenden La-dungen, und wegen des Verhaltens gegen die auf dieSchiffe beorderten Beamten, bestimmen.

Sobald ein Schiff auf der Rhede anlangt, und diehafenpolizeilichen Vorschriften erfüllt hat, b-giebt sich derSchiffer (Schiffskapitän) auf das Zollamt, und übergiebtein ganz vollständiges Ladungö-Verzeichniß; dieß Laduugs-Verzeichniß führt die Benennung einer Haupt-Deklara-tion, und bei deren Anfertigung ist folgendes zu beobachten.

Ist die ganze Ladung nicht für den Hafenplatz be-stimmt, so wird derjenige Theil derselben, welcher mitdem Schiffe weiter gehen soll, untere eine besondere Ab-theilung gebracht,