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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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251
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Erhebungs-Rolle.

Für 24 Bogen gedruckte Muster zuDeklarationen und Begleitscheinen . 6 gGr-entrichtet.

5) Die Zahlung der Gefälle geschieht halb in Golde(den Friedrichsd'or zu sThlr. gerechnet) und halb inSilbergeld. Bei Summen unter Z Thlr wird keinGold erhoben, erst bei Z Thlr und darüber kommt dieHalbscheid zur Erhebung. Zwischensummsn, welchein Golde nicht zahlbar sind, werden nicht zur Berech-nung des Goldantheils gezogen.