Verfahren. 2Z1
rückgegebenen Certifikaten, verkauften Waaren, „qchAbzug des Rabatts, annehmliche Sicherheit, wel-che verlangt werden kann, leistet. §. 57.
54) Sind nach Verlauf von ^ Wochen vom Tageder Abrechnung an gerechnet, hje Waaren^ worüberjene Certifikate lauten, in der vorgeschriebenen Artnicht zur Exportatchn gebracht, dann werben die, Ge,falle eingezogen. §. 58.
55) Die Ermittelung der Steuergefälle von denverkauften, nicht abgeschriebenen Waaren, geschiehtnach den Sätzen der Erhcbungö-Rolle, nach Abzugdes bewilligten Rabatts. Die Meßunkosten werdenzugleich von dem vollen Bruttobeträge der ringe,brachten Waaren berechnet. §. 59.
56) Hat sich bei Vergleichung der Abrechnungsde,
klaration mit dem Abschluß des Buchhalterei, Regi-sters nichts zu erinnern gefunden, so /geschieht beiAbgabe der von dem Buchhalter attestirrem Dekla,rationeu, die Entrichtung der Gefälle - bei den Kas-se». §.60. '
57 ) Äst die Berichtigung der Gefälle erfolgt; sowird die Deklaration in der Meß - Buchhalterei ab-gegeben, und die nach K. 29. (S. No. 24.) geleisteteKaution aufgehoben. Die Deklaration bleibt zumBelag des Buchhaltereiregisters. §. 6^.
56 ) Finden sich bei Vergleichung der Abrech-nungsdeklaration mit dem Abschluß der Buchhalte-