Druckschrift 
Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
Entstehung
Seite
228
Einzelbild herunterladen
 

22g

Verfahren.

44) Ueber diejenigen Meßgüter, welche als Bestandam Meßorte verbleiben sollen, werden keine Certifi-katc ausgestellt, sondern es genügt, wenn hierübereine genaue Deklaration, nach dem Muster k., ringe-reicht wird.

Zn der Regel sollen auch die in Bestand bleiben-den fremden Meßwaaren, wegen Abschreibung derGefälle vom Konto, zur gewöhnlichen Revision ge,stellt werden. Das Revisionsverfahren ist alsdanndasselbe, wie in Betreff der Versendungen vorher an-gcordnet worden; nur mit dem Unterschiede, daßdie Bruttoverwiegung wegfällt, und die Ertheilungdes Begleitscheins nicht eintritt. Die Abschreibung in' der Buchhalterin geschieht auf den Grund der Dekla-ration, so wie zugleich die Anschreibung zur nächstenMesse. §. 48 . ^

45 ) Zn einzelnen Fällen kann, nach dem Ermessenund auf besondere Anvrduung der Meßverwaltungs,Deputation, die Plombirung der Bestandsgüter in den

- Gewölben und Wohnungen der Eigenthümer gissche, »hen, vorausgesetzt, daß es hier an den nöthigcn Vcr,Wiegungsanstalten nicht fehlt. K. 49.

46) Die Bestand bleibenden Güter werden zurPackhofs-Niederlage gebracht; sofern es aber in de»Meßstadten an den hiezu nöthigen Räumen nochfehlt, wird nachgegeben, daß die Bestandsgüter vor-läufig in den Gewölben der Eigenthümer, den Nenn,