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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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212
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2i2 Seidetttvaareri. Verfahren.

Seidenwaaren, s. Meßgüter i.

Steingutwaaren, s. ebenb.

Steuererlaß/ s. Verfahren 6.

Thara, s. ebend. Z.

Uebertragung/ s. Extradition.

Unrichtigkeiten, s. Verfahren 14, 17, Zg.

Ursprung der Maaren, s Kommission.

Verfahren. 1) Beim Verkehr mit dem aus dem Aus-lande herflammendcn, noch unversteuerten, oder mitmehr als Zwei Thaler für den Zentner belastetenMeßgütern findet in Ansehung der Gefalle - Entrich-tung und der Kontrollen, wodurch die Ueberzeugung,theils der erfolgten Versteuerung, theils der Wieder-aueführung der Maare aus dem Lande, zu Wegegebracht werden soll, folgendes Verfahren statt. K. Z.

2) Beim Eingang der Maare ins Land wird auferfolgte Deklaration beim Grenzzollamt der im Ge-setz vom 26. Mai 161Z §. 14. litt. b. festgesetzte ver-minderte Zollsatz von Zwölf Groschen für den Zent-ner Bruttogewicht, oder wo ein noch geringerer Zoll-satz allgemein bestimmt ist, dieser gehoben werden.§.6.

3 ) Am Meßorte werden dem Waarenverkäufer IS