Druckschrift 
Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
Entstehung
Seite
141
Einzelbild herunterladen
 

Ausmittelung. Behandlung. 141

Ausmittelung des Gehalts an Alkohol» s. Alkohols,meter.

§8ackwaaren, s. Gegenstände Z. Gewerbetreibende.

Bäcker, s. Gewerbetreibende, Mehlsteuer 9.

Befreiung von den durch das Gesetz vom 8. Februar1819 angeordneten Abgaben, oder eine Schadloöhal,tung wegen behaupteter Exemtion, findet nicht Statt.Ges. s. §. zi.

Befugniß zum Brennen und Brauen, s. Brenngeräth1, s, Z, desgleichen Vraugerath und Steuerverbre-chen 6, 14, 20.

Begleitscheine, s. Gegenstände s.

Behältnisse, s. Revisionsbesugniß 4.

Behandlung (anständige) der Steuerschuldigen, istPflicht eines jeden Steuerbeamten, er sei Staats,oder Gemeindebeamter, bei seinen Diensiverrichtun,gtn bescheiden zu verfahren, und seine Nachforschun-gen nicht über den Zweck der Sache auözudehnen.

Von den Steuerschuldigen wird aber auch erwar-tet, daß sie ihrerseits zu keinen Beschwerden überihr Betragen gegen die Steuerbeamten Anlaß gebenwerden.