Vollstreckung. Waaren. 127
tenr oder abgabepflichtige Waaren bei sich habe? be-stimmt zu antworten. S. Steuerverbrechen iZ.
Vollstreckung der Erkentnisse und Resolute, s. da-selbst 49-
Voranmeldung. 1) Wenn das Zollamt nicht un-mittelbar an der Grenze liegt, sondern tieser insLand zurück gelegt ist, so müssen an der GrenzeVoranmeldungen stat< finden. Znstr. z. G. V- §. 75-2) Zu diesem Behuf sind an der Zollstraße beson-dere Ansageposten, entweder in dem der Grenze zu-nächst belegenen Dorfe, oder unmittelbar an derGrenze errichtet. Ebend. §. 76.
z) Von dort aus werden die Ladungen von Be-amten bis zum Grenz-Zollamte begleitet. Ebend.§- 77-
Vorhäfen von Seeplätzen, s. Entrichtung 2.
Vorrichtungen zum Verschluß, s. Waarenverschluß 3.
Waagen, s. ElbzSlle.
Waaren (aus dem Auslande eingehende), s. Steuer-pflichtigkeit s.
Waaren (ausländische) sind weder Kommunal- oder Pri-vat-Handels-, noch Konsumtions-Abgaben ferner un-terworfen. Ges. §. ig.
Waarenauögang, st Verfahren 16- Wäärenrevisiott.