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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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93
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Unbetonter. Umladeort, 9Z

Hern Behörde, und nur von Sonnenauf - bis Son,nenuntergäng geschehen können. Z. S. §. iZ.Unbekannter (entsprungener) Kontravenient, s. Steuer-verbrechen Zo.

Unbrauchbarmachung des Waarenverschlusses s. Steu-erverbrechen ZZ.

Unglücksfalle, s. Begleitscheine 8-Unreinigkeiten und fremde Bcstandthcile, welche derWaare beigemischt sind, werden bei Ermittelung desNettoG-ewichtö nicht in Abzug gebracht s. Erhebung i.

Unrichtigkeiten, s. Revisionsrecht 2.

Unterbleiben der Revision, s. Verfahren 20.Unterbrechung der Reise durch Naturereignisse oderUnglücks fälle, s. Begleitscheine 6 -

Unterschlagung der Abgaben, s. Steucrverbrechen s.Unterschleife, s. Steuerverbrechen Z2.

Unterschied (zwischen dem geringer» und dem gewöhn-lichen Zoll) s. Verfahren 22.

Untersuchung, s. Steucrvcrbrechen 47.

Unwissenheit, s. Steuerverbrechen n.

Unzulässig, s. Entrichtung I.

Umgebung, s. Erhebung 1.

Umladeorte, s. Entrichtung 2., Erhebung Z.