Unbetonter. Umladeort, 9Z
Hern Behörde, und nur von Sonnenauf - bis Son,nenuntergäng geschehen können. Z. S. §. iZ.Unbekannter (entsprungener) Kontravenient, s. Steuer-verbrechen Zo.
Unbrauchbarmachung des Waarenverschlusses s. Steu-erverbrechen ZZ.
Unglücksfalle, s. Begleitscheine 8-Unreinigkeiten und fremde Bcstandthcile, welche derWaare beigemischt sind, werden bei Ermittelung desNettoG-ewichtö nicht in Abzug gebracht s. Erhebung i.
Unrichtigkeiten, s. Revisionsrecht 2.
Unterbleiben der Revision, s. Verfahren 20.Unterbrechung der Reise durch Naturereignisse oderUnglücks fälle, s. Begleitscheine 6 -
Unterschlagung der Abgaben, s. Steucrverbrechen s.Unterschleife, s. Steuerverbrechen Z2.
Unterschied (zwischen dem geringer» und dem gewöhn-lichen Zoll) s. Verfahren 22.
Untersuchung, s. Steucrvcrbrechen 47.
Unwissenheit, s. Steuerverbrechen n.
Unzulässig, s. Entrichtung I.
Umgebung, s. Erhebung 1.
Umladeorte, s. Entrichtung 2., Erhebung Z.