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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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92
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92 Transport. Uebertreter.

Strandgut, Tagesstunden, Bescheinigungen, Ver-fahren.

Transport von Waaren (zollfreier) s. Erlaß 2.

Transportmittel, s. Stcuerverbrcchcn, 44. 4.5.

Transttogut, s. Packhefslager 2. Waarcn-Revision Z>

Tresor- und Thalerscheine, s. Frachtbriefe 2.

Uebertreter, f. Steuerverbrechen 29, 44.

Itebertretung der Steucrgesehe, s. Steuerverbrechen21. Wenn Gründe vorhanden sind) zu vermulhen.Laß ein Gewerbetreibender sich dergleichen schuldiggemacht hat, so sind zu deren Ausmittclnng Revi-sionen der Waarenlager und Untersuchung überdie erfolgte Versteuerung der Vorgefundenen Waaren,und selbst Hansvisitation zulässig. Diese muß je-doch ein dem Steneraufseher Vorgesetzter Steuerbe-amter nach Prüfung der Verdachtögründe leiten, undbei Hausvisitationen ein Kommunalbeamter zugczo-gen werden. Wenn begründeter Verdacht vorhandenist, daß andere Personen ein steuerpflichtiges Ge-werbe heimlich treiben, oder heimlich Niederlagensteusrpflichtiger Waaren halten, solche bei sich bergenoder dulden, so sollen Nachsuchungen unter Beob-achtung obiger Förmlichkeiten, jedoch nur auf schrift-liche Anweisung eines Oberbeamten, oder einer hö-