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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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89
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Steuergesetze. Tagesstunden. 89

das Verfahren Anwendung, welches in der allgemeinncn Gerichtsordnung Theil I. Tit 51. §. igo u. igiund in dem Anhänge zur allgemeinen GerichtSord,nung §. Z04 vergcschrieben ist. Z. s). §. 1Z8-

Steuergesetze, s. Steuerverbrechen 50, Uebertretung.

Strafen, s. Steuerverbrechen.

Straferkenntnisse, s. das. 49.

Strandgüter, s. Stcuerpflichtigkeit 0.

Bei der Bergung derselben an der Küste leidet dieBestimmung, daß Maaren nur in bestimmte Häfeneinzusühren sind, eine Ausnahme. Z. O. 7.

Ströme (große), s. Verfahren 1Z.

Stunden, s. Dienststunden, Tagesstunden.

Stunden, während welcher Hausvisitationen Stattfinden dürfen, s. Uebertretung.

Stundung des Eingangszolles, s. Entrichtung 2.

Tagesstunden, (s. Steuerverbrechen 14.) nur innerhalbderselben ist der Transport von abgabepflichtigen undgleichnamigen inländischen Gegenständen, über dieGrenzlinie und innerhalb des Grenzbezirks erlaubt.Z. O. §. 6- Sind als solche bestimmt:in den Monaten Januar, Fbr. Otbr. Nov. Dez,von 7 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends,