Nachschuß. Niederlagen. LZ
Nachschuß (Verbrauchssteuer-) s. Wein.
Naturereignisse^ s. Begleitscheine 8-
Naumburg/ s. Niederlagerecht 2.
Nebenwege, welche durch den Grenzbezirk führen, sinddiejenigen, welche nicht als Zollstraßen bezeichnet sind.Z. O. §. Z. S. Bescheinigung, Steucrverbrechen 14,Transport 2.
Nebenzollämter, s. Zollstraßen,
erster Klasse, dürfen nur solche Gegenstände ohneUnterschied expediren, welche bloß den Einfuhr- oderAusfuhrzoll entrichten; wenn sie aber auch Verbrauchs-steuer tragen, yur dann, wenn diese von der ganzenLadung unter zehn Thaler, oder wenn die Verbrauchs-steuer, womit der Gegenstand betroffen ist, nicht übereinen Thaler vom Centner betragt. Zur Ertheilungvon Begleitscheinen und Ein- und AnSgangsbeschei-nigungen bedürfen sie besonderer Ermächtigung. Z.O. §. 11.
zweiter Klasse. Sind für das kleine Grenzver-kehr bestimmt und ihre Errichtung, so wie ihre Erhe-bungsbefugniß, von örtlichen Verhältnissen abhän-gig. Ebend.
Nettogewicht oder Verminderung des Inhalts derKollis, s. Erhebung 1, Packhofslager 6 .
Nettoverwiegung, s. Tharirung 2, Waarenverschlnß 7.Niederlagen, s. Elbzölle.