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Handbuch zur praktischen Kenntniß des Zoll- und Verbrauchssteuerwesens im Kgl. preußischen Staate
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18
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,8 Dauer. Deklaration.

Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung, s. Vermin-derung 4-

Dauer der Gültigkeit der Deklaration, s. Verfahren zo.

Dauer der Zuchthaus- oder Fesrungsstrafe, s. Steuer-verbrechen 4 und 6.

Defraudation, s. Steuerverbrechen.

Deklarant, s. Entrichtung 4>

Deklaration, s. Angaben, Ansageposten 6. Begleit-scheine i, Quittung i, Verfahren 4, Zo.

Deklaration, i) Zn der Regel muß vorausgesetztwerden, daß der Waarenführer die geladenen Gegen-stände in Art und Menge kenne. Es darf daher dasbloße Vorgeben, nicht deklariren zu können, nicht da-zu benutzt werden, sich der Deklaration zu entziehen,und dadurch das Abfertigungsverfahren zu erschwe-ren, besonders da dieser Vorwand bisher häufig dazugemißbraucht worden ist, es daranf ankommen zu las-sen, ob die Revisionsbeamten getäuscht und unter-schleiflich beigepackte Sachen ihrer Auffindung entzo-gen werden können. Es muß aber ein Unterscheidgemacht werden:

s) ob bloß einzelne, mehr oder minder wichtige No-tizen zur Deklaration fehlen;b) ob die Deklaration gänzlich versagt war. Znstr.

^ z. G. V. §. 67.