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Europa und die Revolution
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r88 Europa und die Revolution.

ist jedes Glied dem andern gleich von Natur;der Größte dem Kleinsten au Rechten in keineWeise überlegen; Vortheile und Leistung sindunter Alle gleichmäßig vcrtheilt, und alle Gewaltund Jurisdiction erscheint überall vollkommenwechselseitig durch einander bedingt. Frey sindAlle, ihre rechtlichen Handlungen zu ordnen nacheignem Wohlgefallen, und über Leib, Leben undBesitz und all' ihr Thun nach eigner Willkührzu verfügen. Unabhängig ist ein Jeglicher, Herrseiner eignen Person, unterworfen keinem Andern;jeder ein König, ruhend ans sich selber, und keineAutorität anerkennend, die über ihn zu richtenberufen wäre. Und weil das Naturgesetz, dasdie Vernunft gegründet, verbietet, daß irgendEiner den Andern schädige an seinem Bestände,Leben und Eigeuthnm, und dem freyen Gebraucheseiner Kräfte, darum ist Zeder in diesem Standebefugt, zu thun, was ihm für seine Erhaltungzuträglich dünkt, und jede Verletzung des Versuunftgcbots zu ahnden: das heißt, er übt i>r

eigner Person, so weit das Gebiet seiner Freyheitreicht, zugleich die gesetzgebende und die vollziehendeGewalt. Diese bisher blos theoretisch gangbaren,und sonst von loyalen Staatsrechtslehrern gänzlichgeläugneten Grundsätze, hat die Vundesaete nunfeyerlich sauetionirt, und dadurch p raerisch gemacht,