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Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover : ein Versuch, Ansichten aufzuklären
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20. Vorthcil der höhen« Stände. 95

zeichnen. Derselbe Fall tritt ein bei einem bedeutenden Theilcder Hofchargen, die gegenwärtig wenigstens so gut wie gar keineFunctionen mit sich führen. Am meisten tritt vielleicht dieserFehler hervor bei der Organisation des Militairs, das durchdie geringe Kopfzahl der Regimenter die Anzahl der Offizierezumal in den hohem Graden unverhaltnißmaßig vermehrt, unddadurch die Kosten dieser unentbehrlichen Staatscinrichtung aufeine völlig nutzlose Weise steigert.

Man hat manchmal versucht diesen Tadel wo nicht zu he-ben, doch zu mildern durch den Einwurf, daß die überflüssigenBesoldungen dieser Art meist nur gering, und auf keinen Falleine Versorgung für denjenigen seycn, der nicht durch eignesVermögen oder andcrweites Einkommen zu Bestreitung seinerBedürfnisse in Stand gesetzt werde. Indcß dieser Einwandist völlig leer. Auf jeden Fall erleichtert das Einkommen einersolchen Stelle, scp sic so gering sic wolle, dem Inhaber der-selben , ein Leben zu führen, sich Genüsse zu verschaffen oderVermögen zu sammeln, welche er ohne diesen Zuschuß entwederzu entbehren oder durch thatigc Anwendung seiner Kräfte sichzu verschaffen genöthigt gewesen wäre. Und darin liegt dasunbillige einer solchen Verfassung, nicht in der Größe der Be-soldungen. Will man übrigens die Betrage summircn: sowird man ein sehr bedeutendes Resultat erhalten, abgesehendavon, daß bei einem Thcile dieser Stellen auch wirklich derEinzelne schon sehr vieles erhielt.

Ein dritter Vorthcil der höhcrn Stande besteht in der Art,wie auch jetzt noch die Verpachtungen der großen Domainen be-trieben zu werden pflegen. Es herrscht hier eine gewisse Milde vor,das ist nicht zu leugnen. Allein gerade in dieser Milde gegen dieWohlhabenden, die man in andern Staaten in der Maaßc nichtkennt, liegt für den gewandten Mann, dem Verbindungen nicht feh-len, und der es versteht, diese zu benutzen, sehr viele GelegenheitVorthcile zu erlangen, die dem geringen Prastantiar schwerlich zuThcilwerden. Indcß gehört dieses mehr zu den Nachthcilen derTrennung der Finanzen, welche eben erwähnt sind. Von derBegünstigung der höhern Stande im Gemcindewcsen und der