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21. Vortheile der höhern Stände,tcnderer 'Art, welche keine Redlichkeit und Aufopferung derDiener abgewandt Huben würde, wenn sie cingctretcn waren,können nur dann mit Ruhe erwartet werden.
2s. Vortheile der höhcrn Stände.
Es ist als zweiter Fehler der Finanzverwaltung bezeichnet,daß sie die hohem Stande begünstige gegen die niedcrn, undschon oben ist dieser Fehler im Systeme der Steuern gerügt.Noch mehr tritt derselbe hervor in manchen Einnahmen der Do-manialcasscn. Theils hat das allmalige Hinübcrnchmen dergrundverschiedenen Verhältnisse älterer Zeiten, thcils auch un-zweckmäßige neuere Verfügung den untern Elasten Abgaben auf-gelegt, die nur als Ausflüsse der Staatsgewalt zu rechtferti-gen sind, und die um desto harter drücken, je ungleicher dieVcrthcilung ist. Die Häuslings - Schutz - und Dicnstgeldcr,die Cvncessivnsgcldcr der Gewcrbtrcibendcn des platten Landes,wie solche in manchen Gegenden gezahlt werden, gehören ganzin diese Elaste. Sic treffen durchgehcnds die untern Classcndes platten Landes; man hat ihre Unzweckmäßigkeit langst er-kannt, aber eine Abstellung hat jederzeit an dem Mißverhältnisseder Lassen den größten Anstoß gefunden. Aehnlichc Abgabenfinden bei der Paßvcrwaltung statt. Ucbcrhaupt ist die Verbin-dung der Polizei- und Finanzgcwalt jederzeit eine große Verfüh-.rung, diejenigen Handlungen die nur dcßhalb nicht jedem frei-gestellt sind, weil das Interesse des Ganzen eine Aufsicht nö-thig macht, von einer Abgabe abhängig zu machen, und dieseAbgaben treffen durchgehcnds die untern Elasten am meisten.Den höhcrn Ständen fehlt cs nicht an Einsicht um das Wider-rechtliche zu erkennen, noch an Mitteln den Widerspruch durch-zusetzcn; aber der Niedrige pflegt lieber sich zu unterwerfen alseinen Streit mit seiner Obrigkeit zu wagen, aus welchem erdoch fast immer nur mit Nachtheil sich ziehen kann. Unendlichvieles, was gegenwärtig als Grundrente erhoben wird, ist ur-sprünglich nur ein Ausfluß der Polizcigcwalt. 'Andre Grund-abgaben sind geradezu Auflagen des Staats, und sind dennoch