Reisen der Eltern Jesu.
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III.
Reise der Eltern Jesu mit dem ncugcborncn Kinde von Bethlehemnach Jerusalem zur Darstellung im Tempel.
<Lur. 2. rr-ss..
Mehrere Wochen verweilten Jesu Eltern zu Bethlehem.In dieser Zeit erfolgte die Beschneidung des neugebornenKindes, durch welche es allein zu einem ächten Juden geweihtwerden konnte. Zwar durften Fremde, also Heiden, auch ohneBeschneidung in eine gewisse Gemeinschaft mit den Juden tre-ten, wenn sie der Abgötterei entsagten, die Wahrheiten derjüdischen Religion annahmen und die sogenannten sieben Ge-bote Noahs zu befolgen versprachen*); allein man gestatteteihnen nicht, den Vorhof der Jsraeliten im Tempel zu betre-ten; sondern sie mußten ihre Opfer im äußersten Vorhofe dar-bringen. Solche Fremde nannte man Proselyten des Tho-res. Von ihnen waren die Proselyten derGerechtig-keit verschieden, die in den Schriften des neuen TestamentesJudengnossen (Apostelg. 2, 11.) genannt werden. Diesewaren Fremde, die sich der Beschneidung unterworfen hattenund in Gegenwart von drei Zeugen zur Reinigung vom Hei-denthume getauft worden waren. Sie opferten im Vorhofeder Jsraeliten und dursten auch das Paffah essen (2. Mos.12, 48.). Ohne Beschneidung wurde also Niemand, selbstdas Judenkind nicht, als ächter Jsraelit anerkannt, weil durchsie die dem Herrn Geweihten bezeichnet werden sollten, undder Bund mit dem einzigen wahren Gott durch sie gleichsamgeschlossen wurde. Sie konnte übrigens von dem Vater desKindes selbst, oder von einem Verwandten, oder von irgendeinem Andern, den die Eltern dazu erwählten, verrichtet wer-den. Seltne Fälle ausgenommen geschahe sie am achten Tagenach der Geburt des Kindes, selbst wenn dieser ein Sabbathwar. Mit der Beschneidung empfingen die Knaben zugleich
*) Diese Gebote befehlen: 1s alle Abgötterei zu meiden; 2) den NamenGottes heilig zu halten; 3) nicht zu morden; 4) Blutschande und Unzuchtzu meiden; 5s nicht zu stehlen; 6) Recht und Gerechtigkeit zu handhaben,vorzüglich Mord mit dem Tode zu bestrafen; 7) kein Thier, in welchemnoch Blut ist, zu genießen.