DicstSummc durch die Anzahl der Personen, nämlich 20, ge-theilt, gibt den Beitrag eines Jeden, oder die Mise, welche also71 fl. 58 kr. beträgt, für welche indessen Personen von dem inRede stehenden Alter schwerlich eine Leibrente von 100 st. erhaltendurften, weil es vcrgleichweisc wenig Personen von so hohemAlter gibt, die sich veranlaßt finden, sich bei einer Lcibrcntenanstaltzu betheiligen. Schon für das 75.—80. Lebensjahr lassen sichdiese Anstalten nur unter besondern Bedingungen auf die Ge-währung von Leibrenten ein.
Berechnet man zu demselben Zinsfüße und für dieselbe Rentedie Mist für eine sechzigjärige Person, so erhält man 1153 fl.54 kr. zum Resultat. Die Mist für eine 2 mal, 3 malw. größereRente, also für eine Rente von 200 st., 300 st. w. ist begreiflichauch 2 mal, 3 mäste. größer als diejenige für die als Einheit an-genommene Leibrente. Ist z. B. die Rente 300 fl., so ist dieMist 3461 fl. 42 kr.
Für 1153 st. 54 kr., welche der Rentenircr an die Anstalt zahlt,hat er also lebenslänglich ein jährliches Einkommen von 100 st.Dieses Einkommen als Interessen vom eingezahlten Kapitalbetrachtet, entspricht dem jährlichen Zinsfuß 8' V-» fl., nach derRcgcldctri:
Für 1153"/°» fl.erhält man jährlich 100 fl.,wie viel für 100 fl. ?
Oder:
1153"/°»-100- 100
Resultat 8^Vs« fl.
Scchzigjährige Pcrsonen, welche ihreKapitalicn gegen Leibrentenumsetzen, ziehen also nach obiger Berechnung beiläufig 3°/« mehraus diesem Wege aus ihren Kapitalien, als durch die gewöhnlicheVerzinsung.
Als praktische Belege zum Vorhergehenden dienen die nach-folgenden Tarife der unter dem Namen Union in Paris beste-henden Versicherungsanstalt.
Der erste Tarifbctrifft die Versicherung aufUcbcrlebung mitlcbenslänglichcnRcnten; die zweitebctrifft die gewöhnlicheLeib-rentc, d. h. diejenige aufcinen Kopf, der dritte endlich die Leib-rente aufzwci Köpfe, oder die Leibrente aufvcrbundcncs Leben.