Präiilü'iiberechnmig für diejenige Versiebernng aufUeberlebmig, bei welcher die Versichernngsnnstaltsich bedingungsweise znr Gewährung einer lebens-länglichen Rente verbindlich macht.
Nehmen wie, damit die Berechnung nicht zu weitläufigwerde, den (— übrigens nicht denkbaren —) Fall an, daßderjenige, welcher versichern läßt, 95 Jahre, und daß der-jenige, zu dessen Gunsten versichert wird, eben so alt sey;die jährliche Rente betrage 100 st. und die jährliche Prämiesoll unveränderlich seyn. Zur Bestimmung dieser Prämiemuß zuvörderst ausgemittclt werden, wie groß die Anzahlder Versicherten und Ueberlcbcnden in jeden: Versicherungsjahrcist. Damit für letztere immer ganze Zahlen herauskommen,multiplicier man die den verschiedenen Altersstufen vvm fünf-undneunzigsten Jahre an, entsprechende Anzahl der Lebendenund Gestorbenen in der Mortalitätstabelle der Equitable-Gescllschaft mit einer und derselben hierzu geeigneten Zahl,z. B. mit 100; man erhält alsdann folgende Zahlen:
Alter
Lebende
Verstorbene.
95
2000
1000
96
1000
600
97
400
900
98
100
99
0
Nach dieser Tabelle sterben von 2000 Personen, welche95 Jahre alt sind, im Verlaufe eines Jahres 1000 Per-sonen; von den in Beziehung auf die Versicherung auf ver-bundenes Leben paarweise hierzu gehörigen Personen, sindnach Verlauf eines Jahres noch 500 Personen am Leben,nach der Negeldetri: