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Zweck und Einrichtung der Lebensversicherungsanstalten
Entstehung
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In Fällen, wo die Personen, deren Leben zur Versicherungvorgeschlagen worden ist, entweder in den: Versicherungs-comptoir oder vor einem Agenten nicht erscheinen, so solleine Zulagsprämie für das Ausbleiben stattfinden, und zwar:auf Policen für ein Jahr ausgestellt 1°/», auf Policenfür mehrere, aber nicht über sieben Jahre, V?/<>,auf Policen für Lebenszeit, oder für mehr als siebenJahre, 1"/o.

Alle Forderungen werden in drei Monaten ausgezahlt,nachdem die gehörigen Todten - lind Bcgräbnißschcine der ver-storbenen Personen für richtig anerkannt worden sind.

Nach diesem Tarif zahlt z. B. eine fünfzigjährige Personfür lebenslängliche Versicherung auf einzelnes Leben 4 Liv.12 fil. 2 d. Sterling *); auf Ucbcrlebung hingegen zu Gun-sten einer vierzigjährigen Person 3 Liv. 17 ßl. 10 d. Ster-ling, für eine fünfzigjährige Perfon 3 Liv. 13 fil. 10. d. rc.,also immer weniger als bei der Versicherung auf einzelnesLeben. Das den Prämienansätzen entsprechende Vcrsicherungs-kapital ist 100 Liv. Sterl.

Lassen sich zwei Personen, wovon die eine vierzig Jahre,die andere fünfzig Jahre alt ist zusammen ( auf verbun-denes Leben) versichern, so zahlen sie jährlich 6 Liv. 10 fil.8 d. Sterl. u. s. w.

*) I Livre (Sterling hat 20 Schillinge (ßl.); l Schilling 12 Pcnce (d.).