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V. Gersdorff.
aus seiner eigenen Bekantnus. Primo saget auss, Er heisse FranzMaximilian Emanuel von Gerstorff, gebürtig zu Wetzen in derLaussnitz, einem Ihro Churfürstl. Durchl. zu Sachsen gehörigenDorff. Secundo Seye alt 23 Jahr. Tertio Sein Vatter habe ge-heissen Fritz von Gerstorff, seine Mutter Scharlotte von Welling 1 2 ),auss Preussen gebürtig, diese lebe noch, der Vatter aber sej’e schonlängsten todt. Quarto Seye im 15 ten Jahr seines Alters von seinenEltern hinweg und in Chur-Bayr. Dienste kommen“. Infolge derAufforderung des Grafen Wackerbarth erging nun von der GeheimenKanzlei, Dresden den 25. März 1704, ein „Canzley Zettul in dieMarggraffthümer Ober- und Nieder - Laussiz“, es sei auf höherenBefehl wegen des arrestierten v. Gersdorff Information einzuholen.Aus Bautzen wurde hierauf (wohl von der Oberamtskanzlei) am27. März 1704 nach Dresden berichtet, „dass in dem MarggraffthumOberlausiz kein Guth vorhanden, so Weczen heisset, weniger dasIhrer Churfl. Durchl. zu Sachsen immediate zuständig sey. Aucherinnert man sich nicht, dass ein Gerssdorff sich alhier aufgehalten,dessen Ehefrau eine von Welling, aus Preussen gebürtig, gewesen.Anno 1690 ist aber Friedrich Ferdinand von Gerssdorff zu Koticzgestorben 3 ), welchen man ingemein Fricz von Gerssdorff genennet,wie wohl dessen Eheliebste auch eine von Gerssdorff gewesen ist.Diesen ist ein Sohn, welcher Franz geheissen, davon gegangen,also dass man nicht erfahren hat, wo er hinkommen. Dahero ver-muthet wird, dass es dieser seyn möge und wird ihn der NähmeMaximilian Emanuel, als er die Römisch-Catholische Religion an-genommen, vielleicht beygeleget worden seyn“. Aus der Ober-amtskanzlei zu Lübben erging, Lübben den 17. April 1704, auf dieAnfrage der kurf. Sächs. Geh. Kanzlei zu Dresden der Bescheid,„dass in der Niederlausitz Niemand des Geschlechts von Görssdorffsich befindet, auch kein solch Guth vorhanden, das Weczen heissensolle“. — Da das Kirchenbuch von Kotitz bei Weissenberg, wieuns das dortige Pfarramt mitteilt, erst mit dem Jahre 1743 beginnt,so kann von dort her eine Aufklärung der rätselhaften Angelegen-heit nicht erfolgen. — Hans Ludwig (I 474). Im Jahre 1664suchte er um die Verleibgedingung seiner Gattin Anna geb. v. Gers-dorff nach. Die Ehestiftung hatte zu Baruth am 14. Dezember 1661stattgefunden. Ehegeld 4000 Tlr. (Ständearchiv Görlitz, Mspt. XXV5 A 19 a. Leibgedinge-Briefe auf Lehngüter etc. 1600—1616, nichtpaginiert). Er ist vermutlich identisch mit Joh. Ludwig v. G.,der, von Lauban kommend, Anfang Januar 1656 in die NeueBautzener Ratsschule aufgenommen wurde. Er war schon vorher
') Die v. Welling sind ein schwäbisch - rheinländisches Adelsgeschlecht.Einem anderen Geschlecht gehören die schwedischen Freiherren und Grafenv. W. an.
2 ) Ein genauesVerzeichnis seines Nachlasses, der Beerdigungskosten usw.findet sich im H.-St.-A., Amtsgericht Löbau Nr. 46, Administrationsrechnung
über Einnahme und Ausgabe der Güter Kotitz und Lehn, 1690—1667.