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Personen- und Ortsregister.
Personen- und Ortsregister.
Aufgenommen sind die im verfassungsgeschichtlichen undgenealogischen Teil des Adelswerks (Bd. 1 S. 10 ff. bis Bd. III S. 221)genannten Personen und zwar adelige und bürgerliche, mit folgendenAusnahmen: Die Angehörigen der Geschlechter v. Gersdorff (Bd. I,S. 424 bis S. 608) und v. Nostitz (Bd. II, S. 259 bis S. 369) konntender dringend gebotenen Raumersparnis halber im Register nichtverzeichnet werden, doch sind in ihm sämtliche Linien beiderFamilien namhaft gemacht worden. Die Absicht, die Namen ein-zelner Glieder der genannten beiden ausgebreiteten Geschlechter,soweit sie unter anderen Familien Erwähnung gefunden haben(Verschwägerungen usw.) im Register aufzuzählen, musste bei denunglaublich hohen Papierpreisen und Druckerlöhnen 1 ) aufgegebenwerden. — Die Namen der in der Geschichte der Güter (Bd. III,S. 229 bis S. 685) genannten adeligen Personen sind, soweit siebereits im genealogischen Teil (Bd. I, S. 111 bis Bd. III, S. 221)Erwähnung fanden, in das Register nicht nochmals aufgenommenworden. — Da die Reihenfolge mehrerer Vornamen sowohl in Aktenals auch in Druckwerken häufig wechselt, ebenso auch ihre Schreib-weise (z. B. Katharina und Catharina, Karl und Carl, Johann undJohannes, Hans), so wolle man diese Gepflogenheit beim Nachschlagendes Registers berücksichtigen. — Die Güter und Dörfer, ebensoetwa vorkommende Städte sind im Register nach ihrer Aufzählungin der Gütergeschichte (Bd. III, S. 229 bis S. 685) verzeichnet. Diein dieser angegebenen Band- und Seitenzahlen gestatten ohneweiteres ein Aufsuchen der daselbst erwähnten Besitzer der Güterim genealogischen Teil des Werkes.
Die Nachträge und Berichtigungen, die der IV. Band bringt,haben im Personen- und Ortsregister Berücksichtigung gefunden.
Die römische Zahl gibt den Band, die arabische die Seite an.Die Namen der Oberlausitzischen Sechsstädte sind folgendermassenabgekürzt: Ba. = Bautzen, G. = Görlitz, K.= Kamenz, La. = Lauban,Lö. = Löbau, Z. = Zittau.
') So betrugen noch 1916 die Kosten für einen Bogen des Korrespondenz-blattes des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine(vergl. Nr. 11/12 des Blattes vom November/Dezember 1921) 74 Mark, seitdem Tarif vom 1. Dezember 1921 1126,70 Mark.