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E.
Athenische allgemeine Kriegssteuefv o n jedem Einkommen, eine Folgeder, aus der Zehentleistung geflos-senen, Besteurungsmaf siegeln.
§•
Beitrüge der Bürgeri
Durch Bedürfnisse von vielen Seiten, durchReibungen der Grundsätze und Meinungen überBesteurung, durch ncuentstaudne Gewerbe undGeldquellen, war man endlich in Athen daraufgeführt worden, von der Solonischen KriegS-Stenerverfa.ssung abzugehn, und nicht mehrausschliefslich die Länd-Eigenthiimer, sondernalle Vermögende ohne Unterschied, ja nichthl os die Staatsbürger, Sondern selbst die Staats-'beisassen, und die gewerbtreibenden Fremden,zu KriegsBeiträgen anzuziehn. Das erste Beispieleiner solchen allgemeinen Einkommen-steuer findet sich um das Jahr 378 vor Ghr.,Im ersten Jahre desThebanisch-LaccdämonischenKriegs, als ein gewisser Nausinikus die ersteobrigkeitliche Stelle in Athen bekleidete 1).Jedes Einkommen, nicht blos von ländlichen,
X) Dioifor. XV; 25;