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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
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II.

Zehent.

A.

2 e h e n t - II e r r.

S- »

Die Priesteiscliaft.

w ie überhaupt Vollständigkeit nicht zu demZwecke dieses Werkes geboren kann, so würdeinsbesondere eine ausführliche Geschichte desZehenten an dieser Stelle müfsig seyn, da eshier nicht sowohl auf diese hinlänglich bekannteLeistung selbst , als vielmehr darauf ankömmt,zwei der ältesten und allgemeinsten Steuerndavon abzuleiten. Nur im Vorübergehn darfzuvörderst erwähnt werden, dals diese Abgabemit dem Ursprünge der bürgerlichen Herrschaftentstanden, ihre Heimath also das Morgenlandist. Seitdem unter verbündeten Stämmen sicheiner als herrschaftlicher über die andern er-hoben, und sein Gehöfde, sein Gebiet, zum

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