Aller gegen Alle ! «Zur Bestreitung der offentr«liehen Bedürfnisse trage Jeder nach Verhält-«nilse der Besitzungen bei, für welche er von«den Staats - Anstalten Schutz und Verbürgung«verlangt:» in Ansehung dieses Grundsatzes dürfteam meisten Annäherung und Verständigungunter denen zu hoffen seyn, die den Haupt-Zweck der bürgerlichen Gesellschaft in gegen-seitigen Schutz von innen und von aussen, undnur einen untergeordneten d f arin setzen , dieseSchulzanstalt zur Bildungsanstalt zu benutzen.Dem unbefangenen, einfachen Sinne der Ge-setzgeber des Alterthums bat sicli jener Grund-
satz fast überall aufgedrum-en.
Sie erwogen
unter andern, dafs, sobald sich das Gewerbevielfältig entwickelt, Unternehmungsgeist undBetriebsamkeit sich verbreitet, und ein zahl-reicher und lebhafter Geld-Umlauf entsteht,denjenigen Staatsbürgern, bei denen sich Geld-besitz anhäuft, die bürgerlichen Anstalten derSicherheils- und Bechts-Pflege vorzüglich zustatten kommen, weil ihrem Besitzthum derEigennutz, die Lauer, und die Gewalt desHaufens, mehr beikommen kann, als dem J_/and-eigenthum. Sie mufsten mithin auch im Friedenzur Erreichung des Staatszweckes beitragen,und von ihren zu beschützenden Geldstämmeneine ordentliche, fortlaufende Abgabe, nämlich, eine mittelbare, entrichten; eine Abgabe, in