‘rerhältnifsmäfsige einer Leistung auffallen, nachwelcher von gleicher Scheffelzahl geerndteterFrüchte gleiche Abzüge gemacht werden, mö-gen sie von gutem Lande oder von schlechtem,gewonnen seyn , also geringere oder grössereAuslagen und Arbeit erfodert haben. Wenigstenskonnte er nicht übersehn, dafs , da gänzlicheVerhältnifsmäfsigkeit einmal nicht zu erreichenist, oder wenn sie es hier und da wäre,nicht lange bestehen kann , die grossem Wirth-schaften , deren verschiedene Theile sich gegen-seitig übertragen, durch höhere Lesteurung beischlechterem Lande, am wenigsten gedrücktwerden. Daher wollte eben den grossem Land-herren seine Verfassung nicht Zusagen ; um soweniger, da sie vo\a den kleineren, woferndiese nur überhaupt Steuerpflichtig, also Mit-glieder einer von den drei obern Ordnungenwaren, in Ansehung der Bekleidung obrigkeit-licher Aernter nichts voraus hatten. Was nunI'isistratus in den Abgaben von Grundstückenänderte, ist in diesem Zusammenhänge sehrmerkwürdig: er führte den Zehenten wie-der ein. Lassen sich auch Zweifel erhebengegen die Echtheit des Briefs von Pisistratusan Solon , in welchem diese Nachricht vor-kömmt i), so kann doch der Urheber desselben
X) Diog. Laert, vila Solon, I, I. c. 2, §. 6.