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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
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gewisse, wenn auch noch so grosse, Tbeilevon dem Ertrage des Volksvermögens zu einerBezahlung in kurzen Zielen nicht hinreichen ,Lasten auf die Schultern der Nachkommen ge-legt werden müssen , die auch wohl das Ihrigewerden zu tragen haben. Wenn solche Schuldendurch Einkommensteuern sollen getilgt werden,wodurch die starken Abzüge von dem Ertrage desVermögens Jahre lang fortdauern, so entschliefsensich ohnehin die meisten Eigenlhinner, Zweigevom Stamme anzugreifen. Allzu hart aber ist die-jenige Vermögensleuer, welche mittelbar dadurchgeleistet wird , dafs von einem, durch Erbschaftin einen andern Besitz übergehenden , Vermö-gen, ein Theil auf irgend einem Umwege,unter irgend einem Namen, in die öffentliche.Kasse fliefst.