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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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Sind der Domaknen-Wirthschaft zum Absätze dieWege offen, so darf man sie auch nur dem Private!,genthümer öffnen, und offen lassen.

^ck 6.

Die Verhüthung und Wegschaffung der Uebel, Bork,kafer und Darre rc., hängt theils von dem ihm zu ge-benden Unterricht ab, theils wird sie der Eigenthümerseines eigenen Interesse wegen, wie die Windbrüche,aufarbeiten und wegschaffen.

ää 7.

Rettung und Löschung bey Waldbränndten leitetgegenwärtig schon grdßtentheils die Polizey im Allge-meinen, und die thätige Hülfe wird durch das gemein,sckaftliche Interesse der Ädjazenten, vielfältig auch durchPflichtgefühl, werkthatig unterstützt. Wenn man bisherdie Menschen zu Löschung der Waldbrändte in Kamme-ral- oder Gemeindswalbungen durch Miethlohn oderViit Gewalt hinnöthen wußte, so geschah dieß eben auSkeiner anderen Ursache, als weil jeder diese Waldungenfür herrnloseö Gut ansah, weil ihnen die CharakteristikheZ Privateigmthums fehlte.

^<l 8-

Für gemeinschaftliche Holzwege kann bey der UmSertheilung zw-ckmäßig gesorgt werden, ohne daß dar-um der Wald zu sehr verhauen werden muß.

Die