298
—
Sind der Domaknen-Wirthschaft zum Absätze dieWege offen, so darf man sie auch nur dem Private!,genthümer öffnen, und offen lassen.
^ck 6.
Die Verhüthung und Wegschaffung der Uebel, Bork,kafer und Darre rc., hängt theils von dem ihm zu ge-benden Unterricht ab, theils wird sie der Eigenthümerseines eigenen Interesse wegen, wie die Windbrüche,aufarbeiten und wegschaffen.
ää 7.
Rettung und Löschung bey Waldbränndten leitetgegenwärtig schon grdßtentheils die Polizey im Allge-meinen, und die thätige Hülfe wird durch das gemein,sckaftliche Interesse der Ädjazenten, vielfältig auch durchPflichtgefühl, werkthatig unterstützt. Wenn man bisherdie Menschen zu Löschung der Waldbrändte in Kamme-ral- oder Gemeindswalbungen durch Miethlohn oderViit Gewalt hinnöthen wußte, so geschah dieß eben auSkeiner anderen Ursache, als weil jeder diese Waldungenfür herrnloseö Gut ansah, weil ihnen die CharakteristikheZ Privateigmthums fehlte.
^<l 8-
Für gemeinschaftliche Holzwege kann bey der UmSertheilung zw-ckmäßig gesorgt werden, ohne daß dar-um der Wald zu sehr verhauen werden muß.
Die