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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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: Menge Landwirthe, welche bessere Forstwirthschastersind, als mancher Förster.

Läßt sich doch die Landwirthschastskunde auch aufkeinem andern Wege, als auf dem eben gesagten ver»breiten und allgemein machen.

/ 4.

Man eifert so heftig wider das Auslichten. Wirwerden hernach bey der Forstwirthschaft und Forstindu-strie das wechselseitige Verhältniß zwischen Auslichten,und Schlägebewirrhschaftung näher betrachten; daß eSnicht der Mühe werth ist, deshalb von der Schlägebe-wirthschaftung soviel vorzügliches Aufheben zu machen,wird sich vielleicht zeigen lassen.

Z.

Es scheint zwar, daß bey der Regalienwkrthschaftdie Ausräumung der Windbrüche und Säuberung deSWaldes behender vor sich gehen dürfte; allein da jedenLandwirth sein eigenes Interesse spornt, seinen Waldzweckmäßig zu benütze», so wird er wohl seine Wind-brüche durch eigene und Miethleute bald möglichst auf-arbeiten, zu verwerthen trachten, und so den Wald säu-bern.

An der gewöhnlichen Säuberrmg wird er eS umso weniger mangeln lassen, als ihn sein eigenes Bedürf-niß dazu treibt.

Sind