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sem ErfahmngSsatz ausgegangen, muß sich das Resul-tat jener politischen Rechnung gerade umgekehrt »er-halten.
Indeß wird jeder denkende Kopf gerne einge-hen, daß an der Verlässigkeit so eines Kalküls dasWesentlichste gelegen ist. Leider ist es nicht jedemManne erlaubt, in die Geheimnisse der vaterländische«Statistik mit forschendem Blicke einzudringen.
ää 2.
Kann und darf die Forstpolizey eine Verordnungerlassen, daß die Weide - Servituten in den Waldun-gen aufhören müssen, oder entschädigt sie die Berech-tigten, wie immer, auf eine Art, während der Dr-mainen- oder Selbst-Forstbcwirthschastung, warum sollsie das nähmliche nicht können, wenn sie den größerenTheil der Staatswaldungen an Privateigenthünur über-läßt?
^ck I.
Bekehrung, Beyspiele, Prämien, die fortschreiten-de Kultur des Volkes, die bleibende Forstschule — fürjeden Oekonomen und für jeden Staatsbeamten offen,das Interesse des Eigenthümers, selbst aus seinem Ci-genthume den größten zweckmäßigsten Nutzen zuziehen,werden die Forstwissenschaft bald allgemein unter allenEigenthümern verbreiten. ES giebt ja jetzt schon eine
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