Druckschrift 
[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
Seite
284
Einzelbild herunterladen
 

284

wie vor den Staatsbürgern belassen und nur die Ver-waltung und Leitung durch die Staatskraft vorbehaltenwerden, so bleiben doch entweder dieselben Fehler, odereS ergeben sich neue Gebrechen, welche eben so schäd-lich sind, als die vorigen Fehler.

Der mißliche Zustand bleibt entweder der selbige,oder er kann nur durch äußerste Anstrengung und diekostbaresten Mittel vermieden werden.

Die Kultur und die Freyheit deS Volkes bleibtaber hinsichtlich des befraglichen Objekts gänzlich zu-rückgesetzt. Der Reiz zum Verbrechen wird vermehrt.Ist aber der Staat als Bewirthschaft« und Nutznießerder dinglichen Güter um nichts besser daran, als jedeandere kleine Gemeinheit, warum befolgt er die durchdie Erfahrung erwiesenen, und durch die Vernunft ge-billigten Grundsätze nicht? Warum ändert er jedes Ge-meinde-Eigenthum und die mit Servituten belastete»dinglichen Güter der Staatsbürger durch ausgleichendeGerechtigkeit nicht in Prtvateigenthum um? Warumpurificirt er nicht?

Man kann einwenden, und glaubt auch, weil derStaat durch das Regalien-System leichter und verlä-ßiger zum Zwecke kömmt.

Es wäre allerdings zu wünsche«, daß es wahrwäre; allein man geräth mit sich selbst hierüber in Wi-derspruch, man nimmt das Regaliensystem als absolut

noth-