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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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Neben allem diesen verdient auch eine gerechteRücksicht, daß schon ein zahlreiches Forstpersonakeangestellt ist, von dem die Zöglinge und die bereutdarauf angelegten Spekulationen nnd Hoffnungen nichtgetrennt werden dürfen. Wohin mit einem Mahle mitso vielen Menschen, die ihre Kapitalien, ihre Talentevorzügl ch, vielleicht einzig auf dieses Fach gelegt haben,die in diesem Theile der Staatswirthschaft, wie jederandere Oekonom, oder Gewerbsmann dem Staate er»sprießliche Dienste leisten? Sollen sie bey ihren Bedien,siungen absterben, und diese dann eingehen; wozu ihrlängeres Beybehalten, wenn sie gänzlich unnütz find?Sollen sie in Pensionsstand gesetzt werden? Hat wohldie Staatskasse nicht ohnehin schon Pensionärs ge,«ug?

Ein für allemahl ist erwiesen, daß das Forstn»,sen in pvlizeylicher und staatSwirthschaftlicher Rücksichtnothwendig, und für das Sraatswohl höchst ersprieß-lich ist; so ist jeder Einwurf wegen darauf zu ver-wendender Auslagen schon für sich nichtig, undüberdieß ungerecht, da zumahl die Staatswaldun-gen, als Regalien betrachtet, und darauf hin nebender Bef'iedigung des Interesse der Staatsbürger be-wirthschaftet, über die zu bestreikenden Auslagen noch«inen beträchtlichen reinen Ertrag liefern, welcher beyder zernichtenden Privat-Bewirthschaftung, und beyVeränderung deS bleibenden FvndS in daS gar zu mo-bile Geldkapital in kurzer Zeit ganz versiegen dürfte.

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